Der Hund und sein „Geschäft“
Das Thema Hundekot führt seit Jahren zu Überlegungen, wie man das Ärgernis vermeiden und somit die Sicherheit und Ordnung in der Stadt Brühl festigen kann.
Hundekot auf Straßen, Gehwegen, Grünflächen und auf Spiel- und Bolzplätzen ist nicht nur unästhetisch, sondern auch unangenehm, wenn man hineintritt. Zudem stellt Hundekot für Mensch und Tier - insbesondere für Kinder, die in verschmutzten Sandkästen spielen und somit den Bakterien und Krankheitserregern in den Exkrementen ausgesetzt sind - eine gesundheitliche Gefährdung dar.
Die oben erwähnten öffentlichen Flächen dürfen nicht durch Hundekot verunreinigt werden. Zum Wohle der Allgemeinheit und im Hinblick auf ein friedliches Miteinander appelliert die Stadtverwaltung Brühl an Ihre Verantwortung und Einsicht als die Person die einen Hund hält die entstandenen Verunreinigungen selbst zu übernehmen und den Hundekot unverzüglich, selbständig zu beseitigen, z. B. mit Hilfe eines Hundekotbeutels. Im Stadtgebiet Brühl befinden sich zurzeit knapp 50 „Dogstationen“. Diese werden vom Stadtservice mit tatkräftiger Unterstützung der „Brühler Hundefreunde“ betreut. Die Brühler Hundefreunde führen seit 2021 die regelmäßige Bestückung der Dogstationen mit Hundekotbeutel durch, die sie vom Stadtservice erhalten. Ein besonderer Dank gilt den Brühler Hundefreunden für ihr Engagement und ihre zuverlässige Unterstützung. Aber bitte entnehmen Sie die Beutel nur einzeln und nicht auf Vorrat. Oftmals werden die Beutel in den Stationen so geplündert, dass in kürzester Zeit keine mehr vorrätig sind.
Eine Liste der Dogstationen ist auf Anfrage beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung, email: spillatzke@262d3bc8ab194f1fb676902862a7e955bruehl.de oder Tel.: 02232/79-3720 erhältlich.
Achten Sie als Person die einen Hund hält darauf, wo Ihr Hund sein Geschäft verrichtet.
Gehen Sie mit gutem Beispiel voran!
Ansonsten riskieren Sie je nach Örtlichkeit (z. B. Straße oder Kinderspielplatz) Bußgelder zwischen 55 und 250 Euro.
Eine Rechtsgrundlage für die Ahndung findet sich in der Brühler Stadtordnung.
Dogstationen
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