Auf dem Weg zum Inklusionsbeirat in der Stadt Brühl

Ein wichtiger Schritt zur Inklusionsbeiratswahl ist vollzogen: In der Ratssitzung am 25. Mai 2020 wurden die Satzung und die Wahlordnung für den Inklusionsbeirat beschlossen.
Bürgermeister Dieter Freytag begrüßt, dass die Stadt Brühl um ein weiteres politisches Gremium erweitert wird und künftig die Interessen von Menschen mit Behinderung noch mehr Berücksichtigung finden. Beigeordnete Stephanie Burkhardt freut sich auf die zukünftige Zusammenarbeit mit den Beiratsmitgliedern, die voraussichtlich noch in diesem Jahr gewählt werden sollen: „Ich möchte insbesondere den interessierten und betroffenen Menschen danken, die sich schon im Vorfeld aktiv in die Erarbeitung der Satzung für den Inklusionsbeirat eingebracht haben.“

Die Stadt Brühl lädt ein, teilzunehmen, mitzugestalten und mitzuentscheiden, um gemeinsam einen Inklusionsbeirat für die Stadt Brühl auf den Weg zu bringen.

Hier die wichtigsten Informationen zur Satzung und Wahlordnung:

Voraussetzungen, um den Inklusionsbeirat zu wählen:
- Vollendung des 16. Lebensjahres
- Wohnsitz in der Stadt Brühl
- Behinderung (diese ist durch einen entsprechenden Bescheid oder Schwerbehindertenausweis nachzuweisen)

Voraussetzungen, um sich zur Wahl zu stellen und im Inklusionsbeirat aktiv mitzuwirken (für Privatpersonen):
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Wohnsitz in der Stadt Brühl
- Behinderung oder
- für einen Menschen mit Behinderung sprechend, der sich selbst nicht artikulieren kann
- Angehörige oder Bezugspersonen eines Menschen mit Behinderung in Brühl oder Personen, die durch berufliches oder ehrenamtliches Engagement (in dem Umfang, der zur Berechtigung einer Ehrenamtskarte führt) mit der Betreuung von Menschen mit Behinderung befasst sind

Voraussetzungen, um sich zur Wahl zu stellen und im Inklusionsbeirat aktiv mitzuwirken (für Organisationen):
- die Organisation ist seit mindestens einem Jahr in Brühl tätig und beschäftigt sich mit den Belangen von Menschen mit Behinderung
- Die Vertretung ist ordentliches Mitglied der Organisation

Der Inklusionsbeirat besteht aus sieben Privatpersonen und aus vier Vertretungen einer Organisation, die für Menschen mit Behinderung tätig sind. Diese haben im Beirat Stimmrecht. Hinzu kommen beratende Mitglieder aus den Fraktionen und der Verwaltung.

Aufgrund der derzeitigen Corona-Krise können noch keine Termine für die Wahl des Inklusionsbeirates und der verschiedenen, im weiteren Prozess stattfindenden, Informationsveranstaltungen festgesetzt werden.

Gerne können Sie sich aber bereits jetzt bei Fragen und Anregungen an die städtische Behindertenbeauftragte Frau Palmersheim, Rathaus C/ K 1, Hedwig-Gries-Straße 100 unter der Rufnummer: 02232 79-4340 oder per E-Mail: upalmersheim@c242a1fde7b64e94856ef8489b34ae41bruehl.de wenden.

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