Drei Spielplätze auch als Treffpunkt für Jugendliche festgelegt

In der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses vor der Sommerpause wurde die Nutzung von Kinderspielplätzen durch ältere Jugendliche als mögliche Cliquentreffpunkte diskutiert. Nach intensivem Meinungsaustausch wurde das Jugendamt beauftragt, eine Empfehlung für drei Spielplätze auszusprechen.

In der Ratssitzung am 22.06.2020 wurde die Nutzung der Kinderspielplätze „Schlaunstraße“, „Von-Wied-Straße“ sowie „Auf der Pehle“ für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, zunächst befristet bis zum 31.10.2020, einstimmig beschlossen. Die vorgeschlagenen Treffpunkte werden bereits heute zeitweise von älteren Jugendlichen genutzt, obwohl dies nach Satzung nur Kindern bis 14 Jahre erlaubt ist. Bislang ist es hier allerdings zu keinerlei Beschwerden durch Anwohnende gekommen.

Begleitet wird die Probephase durch die städtischen Streetworker, die diese Spielplätze regelmäßig aufsuchen.

Die Diskussion im Jugendhilfeausschuss geht zurück auf ein Gespräch von Bürgermeisters Dieter Freytag mit Badorfer Jugendlichen, in dem diese deutlich machten, dass Ihnen Orte fehlen, an denen sie sich treffen können. Hierfür galt es, eine Lösung zu finden.

Die Verwaltung erarbeitet derzeit ein Umsetzungskonzept für Aufenthaltsorte von Jugendlichen im Innenstadtbereich. Das Konzept steht unter dem Arbeitstitel „Stadtoase“. Aufgrund der durch die Corona-Krise nicht möglichen Beteiligung von Jugendlichen können erste Ergebnisse erst in der Novembersitzung des Jugendhilfeausschusses präsentiert werden. Auch deshalb wurde in der Sitzung des JHA Anfang Juni die befristete Nutzung von Kinderspielplätzen durch Jugendliche als mögliche Cliquentreffpunkte diskutiert.

In der Sitzung des JHA am 19.11.2020 soll dann über die Erfahrungen in der Probephase berichtet werden. Die Anwohnerinnen und Anwohner der jeweiligen Kinderspielplätze werden mit Hauswurfsendung über die Öffnungsklausel informiert, in der auch die Kontaktdaten der beiden Mitarbeitenden im Streetwork und die Kontaktdaten der Spielplatzverantwortlichen in der Verwaltung mitgeteilt werden.

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