Informationen zur bevorstehenden Grundsteuerreform

Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz haben jährlich Grundsteuer zu zahlen. Diese Grundsteuer wurde bisher anhand von Einheitswerten aus den 60er Jahren berechnet, die die tatsächliche Wertentwicklung heutzutage nicht widerspiegeln. Beschlossen wurde daraufhin das Grundsteuer-Reformgesetz, auf dessen Grundlage in diesem Jahr die Feststellung des Grundsteuerwertes zu erfolgen hat.
Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes (Feststellungswert) ist ab den 01. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 über das Online-Finanzamt „Elster“ abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt in dessen Bezirk der Grundbesitz liegt.
Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 wird die Grundsteuer weiterhin nach dem bisherigen Recht festgesetzt. Ab dem 01.01.2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer.
Die Abgabe der Feststellungserklärung erfolgt über „Mein Elster“, das benötigte Benutzerkonto kann unter www.Elster.de beantragt werden. Unter https://www.bruehl.de/steuern---gebuehren.aspx ist auf der städtischen Website ein Informationsschreiben der Finanzverwaltung NRW hinterlegt.

In einem Video, das gemeinsam von den Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes sowie dem deutschen Städtetag veröffentlich wurde, erhält man in circa 3 Minuten einen Überblick über die wesentlichen Punkte der Grundsteuerreform. Das Video ist unter folgendem Link zu finden: https://youtu.be/7AL6c8faBHk
Fragen zur Grundsteuer-Reform können direkt an die Grundsteuer-Hotline des Finanzamtes Brühl unter 02232 7031959 gerichtet werden. Unter www.grundsteuer.nrw.de stehen weitere Informationen bereit. Die Federführung der Grundsteuerreform in Nordrhein- Westfalen obliegt der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. 

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