Die Stadt Brühl erhebt eine Wettbürosteuer als örtliche Aufwandsteuer nach den Vorschriften der Wettbürosteuersatzung.
Der Rat Die Stadt Brühl der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung am 23. September 2019 für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros) die Einführung der Wettbürosteuer für das Stadtgebiet Brühl zum 1. Januar 2020 beschlossen.
Allgemeine Hinweise:
Der Besteuerung unterliegen im Gebiet der Stadt Brühl das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros), die neben der Annahme von Wettscheinen (auch an Terminals o. ä. ) auch das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglichen.
Grundlage für die Bemessung der Steuer ist der für eine Wette vom Wettkunden eingesetzte Gesamtbetrag. Dieser umfasst den Nominalbetrag gemäß Wettschein zuzüglich etwaigen weiteren für die Platzierung der Wette zu zahlenden Entgelten. Sie beträgt je angefangenen Kalendermonat 3 vom Hundert der für den Abschluss der Wetten aufgewendeten Gesamtbeträge.
Der Steuerschuldner ist verpflichtet die für die Festsetzung der Steuer erforderlichen Angaben, insbesondere die Summe der für den Abschluss der Wetten aufgewendeten Beträge, bis zum 15. Kalendertag des auf den zu besteuernden Monat folgenden Monats an die Stadt Brühl schriftlich zu übermitteln (Selbsterklärung).
Selbsterklärung:
Der Selbsterklärung (Steuererklärung) sind die Belege über die Abrechnung zwischen dem Wettvermittler und dem Wettveranstalter für den zu versteuernden Zeitraum beizufügen. Wettveranstalter haben für den entsprechenden Zeitraum die für den Abschluss von Wetten entgegengenommenen Beträge mitzuteilen und durch geeignete Unterlagen, z. B. Umsatzlisten o. ä., nachzuweisen.
Anmeldung:
Die Eröffnung und Inbetriebnahme eines Wettbüros ist nach dieser Satzung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Inbetriebnahme, der Stadt Brühl schriftlich mitzuteilen.
Abmeldung:
Die endgültige Schließung des Wettbüros ist der Stadt Brühl innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen.
Ansprechperson für die Wettbürosteuer:
Frau Laßmann
Telefon: 02232 793150
slassmann@bruehl.de