Durch die Straßenreinigungssatzung ist unter anderem festgelegt, durch wen (die Stadt oder die Anlieger) und wie oft die jeweilige Straße zu reinigen ist.
Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der Fahrbahnen einschließlich der Rinnsteine und der Gehwege. Die Reinigung umfasst die Beseitigung von Gras, Unkraut, Schlamm und anderem Unrat jeder Art sowie die Entfernung sonstiger den Verkehr gefährdender oder behindernder Gegenstände.
Bei einer einmaligen wöchentlichen Reinigung der Fahrbahn beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je Meter Grundstücksseite, wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die laut Anlage 1 der Satzung eingeordnet ist.
Anprechpartner:
StadtServiceBetrieb Brühl AöR, Tel.: 02232 702-0, Mail: info@5b584fc814be42ddacdaab74a31b7a63stadtservice-bruehl.de
Weitere Informationen finden Sie hier:
Straßenreinigung auf der Website des StadtServiceBetrieb
Straßenreinigungssatzung mit Anlagen