Wenn Briefwahlunterlagen beantragt wurden, die bis heute nicht eingegangen sind, ist keine Stimmabgabe zur Stichwahl möglich!

Die Wahlorganisation der Stadt Brühl erreichen aktuell viele Anrufe und E-Mails dahingehend, dass Personen, die am heutigen Sonntag in ihrem Wahllokal wählen wollten, vom dortigen Personal weggeschickt worden sind und keine Stimmen abgeben konnten.
Es handelt sich dabei um Personen, die im Laufe des vorigen Wahlgeschehens Briefwahlunterlagen beantragt haben, daher im Wählerverzeichnis einen Sperrvermerk (sogenannter W-Vermerk = Wahlschein) eingetragen- und die Unterlagen bis heute allerdings nicht zugeschickt bekommen haben.

Obgleich sich die Wahlorganisation eine andere Ausgangslage wünscht, das Gesetz ist dahingehend ganz deutlich: Lediglich bis zum gestrigen Samstag vor der Wahl, 12:00 Uhr, bestand die Möglichkeit für Personen ohne zugeschickte Briefwahlunterlagen, einen neuen Wahlschein über die Wahlorganisation ausgestellt zu bekommen.

Am heutigen Wahlsonntag, den 28. September 2028, darf die Wahlorganisation keine Wahlscheine mehr ausstellen. Dies hat die Kommunalaufsicht als Aufsichtsbehörde der Stadt auch nochmal bestätigt. Für Personen, die keinen gültigen Wahlschein haben und im Wählerverzeichnis einen Sperrvermerk haben, besteht heute somit keine Möglichkeit einer Stimmabgabe zur Stichwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters und der Landrätin/des Landrats.
Dabei handelt es sich nicht um persönliche Entscheidungen der Mitarbeitenden, es wird daher ausdrücklich um Verständnis darum gebeten, dass die Mitarbeitenden im Wahllokal lediglich ihre gesetzlich vorgeschriebene Arbeit ausführen und nicht anders handeln dürfen.

Obwohl die Briefwahlunterlagen so schnell wie möglich zusammengestellt und rausgeschickt worden sind, stellte sich bereits Mitte dieser Woche heraus, dass viele Personen die Briefwahl beantragt haben, ihre Unterlagen noch nicht durch die Post erhalten haben. Die Stadtverwaltung informierte daher bereits am 25. September 2025 ausführlich über die Möglichkeiten, trotz dessen pünktlich und fristgerecht die eigene/n Stimme/n abzugeben (siehe auch: https://www.bruehl.de/news/7100/briefwahlunterlagen-fuer-die-stichwahlen-am-28-september-2025).“

Wer zur heutigen Stichwahl keinen Sperrvermerk im Wählerverzeichnis hat, kann unter Vorlage des Personalausweises oder amtlichen Identitätsnachweis im zugewiesenen Wahllokal wählen gehen, auch wenn die Wahlbenachrichtigung nicht mehr greifbar ist.

Bei Nachfragen dazu kann sich an die Beschwerdestelle unter 02232 79-2415 gewandt werden – es können jedoch keine Ausnahmen gemacht werden.

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