Briefwahlunterlagen für die Stichwahlen am 28. September 2025
Weitere Pressemitteilungen zur Stichwahl am 28. September 2025:
Pressemitteilung vom 28.09.2025: Wenn Briefwahlunterlagen beantragt wurden, die bis heute nicht eingegangen sind, ist keine Stimmabgabe zur Stichwahl möglich!
Pressemitteilung vom 25.09.2025: Änderung Wahllokal für die Regenbogenschule in der Kaiserstraße 158 - Wahlbezirk 12
Pressemitteilung vom 18.09.2025: Stichwahlen am 28. September 2025: Briefwahlbüro ab 19. September 2025 geöffnet
------------------------
Da viele der vorgemerkten und beantragten Briefwahlunterlagen für die am kommenden Sonntag (28.09.2025) stattfindenden Stichwahlen auch am Mittwoch (24.09.2025) noch nicht mit der Post zugestellt worden sind, erteilt das Wahlamt aus gegebenem Anlass allgemeine Informationen sowie Informationen zum weiteren Vorgehen:
Alle im Rahmen der Hauptwahl vom 14.09.2025 für die Stichwahlen vorgemerkten Briefwahlunterlagen sind in der letzten Woche (Donnerstag, Freitag) und ein Rest an diesem Montag, versandt worden.
Darunter fallen alle Briefwahlvormerkungen, die entweder mit der im August 2025 zugesandten Wahlbenachrichtigung für beide Wahlen, im Rahmen der Direktwahl bei Vorsprache im Briefwahlbüro der Stadtverwaltung oder online (Online-Dienst/QR-Code), per E-Mail oder auf anderen zugelassenen Wegen beantragt worden sind.
Alle neu eingegangenen Anträge werden arbeitstäglich verarbeitet und die Unterlagen auf den Postweg gebracht. Hierbei bitten wir das sehr enge Zeitfenster bis zum Wahltag (Sonntag) zu berücksichtigen.
Sollten die beantragten und vorgemerkten Briefwahlunterlagen bis zum 25.09.2025 nicht bei Ihnen eingegangen sein, gibt es folgende Möglichkeiten, die eigene Stimmen abzugeben:
1) Sie warten bis morgen (26.09.2025), ob die Unterlagen ggf. noch mit der Post kommen
Sofern zutreffend, können die Wahlunterlagen zu Hause ausgefüllt werden. Der fertige Wahlbrief (roter Umschlag) mit allen Unterlagen muss bis zum Wahltag, 28.09.2025 um 16:00 Uhr in den Briefkasten der Stadtverwaltung, Rathaus A, Uhlstraße 3, eingeworfen werden. Verfristet eingehende Wahlbriefe nach 16:00 Uhr dürfen nicht mehr angenommen werden.
2) Sie möchten direkt wählen, trotz beantragter Briefwahlunterlagen
Sie haben die Möglichkeit, im Briefwahlbüro der Stadtverwaltung, Rathaus A, Uhlstraße 3, Raum A 013 (Erdgeschoss) im Rahmen der Direktwahl vor Ort Ihre Stimmen abzugeben. Sollten sich die Briefwahlunterlagen bis dahin noch auf dem Postweg befinden, werden diese für ungültig erklärt und Sie erhalten vor Ort einen neuen Wahlschein mit neuen Unterlagen ausgehändigt. Die per Post zu Hause erhaltenen Unterlagen können Sie, bei erfolgreich abgegebenen Stimmen im Briefwahlbüro, vernichten.
Das Briefwahlbüro hat noch wie folgt geöffnet:
Donnerstag, 25.09.25: 07:30 bis 18:00 Uhr
Freitag, 26. September 25: 07:30 bis 15:00 Uhr
3) Sie haben Briefwahlunterlagen beantragt, möchten trotzdem warten, haben aber bis Freitag (26.09.2025) immer noch keine Unterlagen erhalten
In diesem Falle besteht ausschließlich noch am Tag vor der Wahl, Samstag, den 27.09.2025 von 09:00 bis 12:00 Uhr die Möglichkeit, einen neuen Wahlschein über die Wahlorganisation ausgestellt zu bekommen. Damit können Sie entweder direkt vor Ort wählen oder mit dem Wahlschein am Wahltag in Ihrem Wahllokal an der Urnenwahl teilnehmen. Sofern Sie mit dem gültigen Wahlschein im Wahllokal wählen möchten, müssen Sie diesen zwingend mitführen und im Wahllokal abgeben. Sie haben dort im Wählerverzeichnis einen sogenannten W-Vermerk (Sperrvermerk), weil Briefwahl beantragt wurde, können aber durch Abgabe des gültigen Wahlscheins im Wahllokal wählen. Wichtig: Ohne gültigen Wahlschein mit eingetragenem W-Vermerk im Wählerverzeichnis können Sie am Sonntag NICHT im Wahllokal wählen gehen. Bitte nehmen Sie in diesem Fall vorher telefonisch Kontakt der Wahlorganisation unter der Telefonnummer 02232 79-2820 auf.
4) Für Personen mit eingeschränkter Mobilität
Sofern Sie an der Briefwahl teilnehmen möchten, aber nicht persönlich im Briefwahlbüro vorsprechen und die Unterlagen abholen können, besteht die Möglichkeit, dass eine von Ihnen bevollmächtigte Person die Unterlagen für Sie abholt. Die Vollmacht muss den entsprechenden Hinweis für diesen Zweck sowie Namen und Anschrift der bevollmächtigten Person enthalten. Diese muss sich im Briefwahlbüro unter Vorlage der Vollmacht ausweisen und kann die Unterlagen mitnehmen. Die Vollmacht nebst Unterschrift muss im Original mit original Unterschrift vorliegen!
Wichtig: Die bevollmächtigte Person kann nicht für Sie wählen, sondern darf nur die Unterlagen mitnehmen.
Im Rahmen der Briefwahl ist es zwingend erforderlich, dass die Wahlbriefe bis Sonntag, 28.09.2025 um 16:00 Uhr in den Briefkasten der Stadtverwaltung Brühl, Rathaus A, Uhlstraße 3, eingeworfen werden.
zurück