Hier erfahren Sie mehr über Wettbewerbsdetails, Anreise etc.
Sie können sich die Anmeldeunterlagen direkt hier im Internet herunterladen oder bei folgender Adresse anfordern:
Sie sollten Studierende(r) einer europäischen Kunstakademie oder Hochschule der Bildenden Künste sein. Meisterschüler(innen)gelten in diesem Sinne gleichfalls als Studierende, insofern sie nicht älter als 35 Jahre alt sind.
Sie sollten Studierende/Studierender einer europäischen Kunstakademie oder Hochschule der Bildenden Künste sein. Meisterschülerinnen oder Meisterschüler gelten in diesem Sinne gleichfalls als Studierende, insofern sie nicht älter als 35 Jahre alt sind.
Wir freuen uns über Wettbewerbsteilnahmen aus dem In- und Ausland. Allerdings erfordert der Gleichbehandlungsgrundsatz, dass auch Bewerber(innen) aus dem benachbarten Ausland Originalwerke in Brühl einzureichen haben.
Wir freuen uns über Wettbewerbsteilnahmen aus dem In- und Ausland. Allerdings erfordert der Gleichbehandlungsgrundsatz, dass auch Bewerberinnen und Bewerber aus dem benachbarten Ausland Originalwerke in Brühl einzureichen haben.
Grundsätzlich ist das Max Ernst Stipendium für alle künstlerischen Ausdrucksformen offen. Zur Beurteilung der Förderungswürdigkeit können bis zu fünf Arbeiten in Brühl eingereicht werden, die allerdings aus organisatorischen Gründen folgende Dimensionen nicht überschreiten dürfen:
Höchstmaß: 1,5 m x 2 m
Höchstgewicht: 20 kg
Objekte, Plastiken, Skulpturen und Installationen: nur nach vorheriger Absprache
Es werden nur Originalarbeiten berücksichtigt, d.h. bitte liefern Sie keine Mappen mit Abbildungen ihrer Werke ein. Hiervon ausgenommen sind natürlich Fotografien, die von Ihnen als eigenständige künstlerische Ausdrucksform betrachtet werden.
Videobeiträge / Multimedia Werke müssen mittels handelsüblicher Mediaplayer (z.B. im Format MP4, mov, wma, wav) abspielbar sein. Eingereicht werden können diese, gemeinsam mit dem Bewerbungsbogen, auf digitalen Datenträgern (CD, DVD, Datensticks, SD-Karten etc.)
Grundsätzlich ist das Max Ernst Stipendium für alle künstlerischen Ausdrucksformen offen. Zur Beurteilung der Förderungswürdigkeit können bis zu fünf Arbeiten in Brühl eingereicht werden, die allerdings aus organisatorischen Gründen folgende Dimensionen nicht überschreiten dürfen:
Höchstmaß: 1,5 m x 2 m
Höchstgewicht: 20 kg
Objekte, Plastiken, Skulpturen und Installationen: nur nach vorheriger Absprache
Es werden nur Originalarbeiten berücksichtigt, d.h. bitte liefern Sie keine Mappen mit Abbildungen ihrer Werke ein. Hiervon ausgenommen sind natürlich Fotografien, die von Ihnen als eigenständige künstlerische Ausdrucksform betrachtet werden.
Videobeiträge / Multimedia Werke müssen mittels handelsüblicher Mediaplayer (z.B. im Format MP4, mov, wma, wav) abspielbar sein. Eingereicht werden können diese, gemeinsam mit dem Bewerbungsbogen, auf digitalen Datenträgern (CD, DVD, Datensticks, SD-Karten etc.)
Wir können lediglich Arbeiten annehmen, die mängelfrei sind und die - bei pfleglicher Behandlung - nicht leicht beschädigt werden können.
Bitte achten Sie bei Malerei darauf, dass deren Oberflächen nicht mehr feucht, klebend, nicht ausreichend gegen ein Verwischen geschützt oder mit einem dickem Farbauftrag versehen sind, der sich eindrücken lässt. Für derlei Arbeiten können wir keinen Versicherungsschutz übernehmen.
Papierarbeiten / Fotoarbeiten / Digital-Plotts sind mit einem fixen Oberflächenschutz und einem Knickschutz einzureichen. Rahmen sind optimal, gerne auch Präsentationsmappen. Sollten ihre Arbeiten die Größe handelsüblicher Rahmen oder Mappen (größer als Din A 0) übersteigen, bitten wir dringend um vorherige telefonische Rücksprache. Papierrollen oder nur mit einer Lage (Seiden-)Papier voneinander abgegrenzte Arbeiten sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Arbeiten mit Kreide, Pastell, Bleistiften, Wachsstiften, die auch bei leichter Berührung bereits einen Abrieb zur Folge haben können, sind zu fixieren und mit einem festen Oberflächenschutz zu versehen. Sonst übernehmen wir keinen Versicherungsschutz.
Sollten Sie Objekte / Skulpturen / Plastiken / Installationen einreichen und vor Ort aufbauen wollen, ist dies nur nach vorheriger Absprache möglich. Für den Aufbau ihrer Arbeiten steht nur eine begrenzte Fläche im historischen Kapitelsaal des Rathauses zur Verfügung. Dort ist es aus denkmalpflegerischen Gesichtspunkten heraus absolut verboten, Objekte an der Wand anzubringen. Sollte dies notwendig sein, steht eine eingeschränkte Zahl von Stellwänden / Kojen zur Verfügung. Hier gilt: Wer zuerst kommt, baut zuerst auf. Die Stadt Brühl kann Ihnen leider keinen Fundus von Sockeln, Stelen etc. zur Präsentation von Kleinskulpturen zur Verfügung stellen.
Für Multimedia-Präsentationen gilt, dass wir grundsätzlich kein Equipment zur Verfügung stellen können. Eingereichte DVDs werden der Jury vor Ort an einem Flachbildschirm gezeigt. Sollten Sie eine solche Präsentation in eine Raumkonzept verbinden wollen, müsste das Equipment selbst mitgebracht werden.
Wir können lediglich Arbeiten annehmen, die mängelfrei sind und die - bei pfleglicher Behandlung - nicht leicht beschädigt werden können.
Bitte achten Sie bei Malerei darauf, dass deren Oberflächen nicht mehr feucht und klebend jedoch ausreichend gegen ein Verwischen geschützt und sie nicht mit einem dickem Farbauftrag versehen sind, der sich eindrücken lässt. Für solche Arbeiten können wir keinen Versicherungsschutz übernehmen.
Papierarbeiten / Fotoarbeiten / Digital-Plotts sind mit einem fixen Oberflächenschutz und einem Knickschutz einzureichen. Rahmen sind optimal, gerne auch Präsentationsmappen. Sollten ihre Arbeiten die Größe handelsüblicher Rahmen oder Mappen (größer als Din A 0) übersteigen, bitten wir dringend um vorherige telefonische Rücksprache. Papierrollen oder nur mit einer Lage (Seiden-)Papier voneinander abgegrenzte Arbeiten sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Arbeiten mit Kreide, Pastell, Bleistiften, Wachsstiften, die auch bei leichter Berührung bereits einen Abrieb zur Folge haben können, sind zu fixieren und mit einem festen Oberflächenschutz zu versehen. Sonst übernehmen wir keinen Versicherungsschutz.
Sollten Sie Objekte / Skulpturen / Plastiken / Installationen einreichen und vor Ort aufbauen wollen, ist dies nur nach vorheriger Absprache möglich. Für den Aufbau ihrer Arbeiten steht nur eine begrenzte Fläche im historischen Kapitelsaal des Rathauses zur Verfügung. Dort ist es aus denkmalpflegerischen Gesichtspunkten heraus absolut verboten, Objekte an der Wand anzubringen. Sollte dies notwendig sein, steht eine eingeschränkte Zahl von Stellwänden / Kojen zur Verfügung. Hier gilt: Wer zuerst kommt, baut zuerst auf. Die Stadt Brühl kann Ihnen leider keinen Fundus von Sockeln, Stelen etc. zur Präsentation von Kleinskulpturen zur Verfügung stellen.
Für Multimedia-Präsentationen gilt, dass wir grundsätzlich kein Equipment zur Verfügung stellen können. Eingereichte DVDs werden der Jury vor Ort an einem Flachbildschirm gezeigt. Sollten Sie eine solche Präsentation in eine Raumkonzept verbinden wollen, müsste das Equipment selbst mitgebracht werden.
Da es sich bei den Wettbewerbsräumlichkeiten weitgehend um eine denkmalgeschützte Architektur handelt, ist es leider nicht möglich, Arbeiten an Wänden zu befestigen. Es steht lediglich eine gewisse Zahl von mobilen Stellwänden zur Verfügung, die nach vorheriger Rücksprache mit der Wettbewerbsleitung zur Verfügung gestellt werden können. Bitte setzen Sie sich insbesondere dann mit den Organisatoren in Verbindung, wenn sie z.B. Video- oder Rauminstallationen mit einem erhöhten technischen Aufbauaufwand präsentieren möchten.
Da es sich bei den Wettbewerbsräumlichkeiten weitgehend um eine denkmalgeschützte Architektur handelt, ist es leider nicht möglich, Arbeiten an Wänden zu befestigen. Es steht lediglich eine gewisse Zahl von mobilen Stellwänden zur Verfügung, die nach vorheriger Rücksprache mit der Wettbewerbsleitung zur Verfügung gestellt werden können. Bitte setzen Sie sich insbesondere dann mit den Organisatoren in Verbindung, wenn sie z.B. Video- oder Rauminstallationen mit einem erhöhten technischen Aufbauaufwand präsentieren möchten.
Die Anlieferung wie auch der Abtransport ist vom Wettbewerbsteilnehmer persönlich oder von einem hierzu bevollmächtigten Dritten durchzuführen, da wir für Schäden im Zuge des Transports keine Verantwortung übernehmen können.
Sollten sie sich z.B. lediglich mit einer CD/DVD bewerben wollen, können sie diese gerne an oben genannte Adresse schicken.
Alle sonstigen auf dem Postweg eingesandte Wettbewerbsarbeiten genießen keinen Versicherungsschutz.
Nach dem Wettbewerb nicht fristgerecht abgeholte Arbeiten werden zu Lasten des Wettbewerbsteilnehmers zurückgesandt.
Die Anlieferung wie auch der Abtransport ist vom Wettbewerbsteilnehmer persönlich oder von einem hierzu bevollmächtigten Dritten durchzuführen, da wir für Schäden im Zuge des Transports keine Verantwortung übernehmen können.
Sollten sie sich z.B. lediglich mit einer CD/DVD bewerben wollen, können sie diese gerne an oben genannte Adresse schicken.
Alle sonstigen auf dem Postweg eingesandte Wettbewerbsarbeiten genießen keinen Versicherungsschutz.
Nach dem Wettbewerb nicht fristgerecht abgeholte Arbeiten werden zu Lasten des Wettbewerbsteilnehmers zurückgesandt.
Nach Einsendung der korrekt ausgefüllten Bewerbungsformulars nehmen Bewerber automatisch am Wettbewerb teil und können ihre Arbeiten in Brühl einreichen.
Wenn die Jury ihre Entscheidung getroffen hat, informiert sie den Preisträger bzw. die Preisträgerin umgehend telefonisch sowie per E-Mail von ihrer Entscheidung. Sollten Sie keinen Anruf erhalten, möchten wir Sie bitten, ihre Arbeiten in jedem Fall zum angegebenen Zeitpunkt wieder in Brühl abzuholen.
Nach Einsendung der korrekt ausgefüllten Bewerbungsformulars nehmen Bewerberinnen und Bewerber automatisch am Wettbewerb der ersten Runde teil. Falls Sie die Endrunde des Wettbewerbs erreicht haben, werden Sie nach Brühl eingeladen, um dort Ihre Originalarbeiten (mit denen Sie sich beworben haben) zu präsentieren. Unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Endrunde bestimmt dann die Jury die Stipendianten oder den Stipendiaten.
Wenn die Jury ihre Entscheidung getroffen hat, informiert sie die Preisträgerin bzw. den Preisträger umgehend telefonisch sowie per eMail über ihre Entscheidung. Sollten Sie keinen Anruf erhalten, möchten wir Sie bitten, ihre Arbeiten in jedem Fall zum angegebenen Zeitpunkt wieder in Brühl abzuholen.