Baumschutz

Bäume dienen der Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und tragen zur Verbesserung des Stadtklimas entscheidend bei. Um diese Ziele zu erreichen, wurde die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in Brühl (Baumsatzung) erlassen.


Geschützte Bäume

Baum am Palmersdorfer Hof
Baum am Palmersdorfer Hof

Geschützte Bäume sind zu erhalten und mit diesem Ziel zu pflegen und vor Gefährdung zu bewahren. Geschützte Bäume dienen dem Klima und dürfen nur dann gefällt werden, wenn eine Ausnahme nach Baumsatzung möglich ist und der Ausschuss für Bauen und Umwelt diese Genehmigung erteilt hat. 

Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern, gemessen in einer Höhe von einem Meter über dem Erdboden. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, so ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 80 Zentimeter beträgt und mindestens ein Stamm einen Mindestumfang von 30 Zentimetern aufweist.

Nähere Informationen in der städtischen Baumsatzung


Baumwesen

Überall im Stadtgebiet gibt es einen umfangreichen Baumbestand – allein in den Grünanlagen stehen über 6.000 Bäume. Die Brühler Straßen sind mit weiteren rund 3.500 Bäumen gesäumt. Insbesondere diese Bäume stehen in umweltbelasteten Bereichen, da sie den Emissionen der Kraftfahrzeuge ständig ausgesetzt sind. Zugleich nehmen diese Bäume viel von dem ausgestoßenen Kohlendioxid auf und spenden uns Sauerstoff. Damit Brühler Bäume weiterhin zur Erhaltung unserer Gesundheit beitragen können, benötigen sie regelmäßige Pflege. Diese Aufgabe übernimmt die Abteilung Stadtservice der Stadt Brühl.

Kastanien am Kaiserbahnhof
Kastanien am Kaiserbahnhof



Bäume im Privatbesitz

Viele Bäume stehen nicht auf städtischem Grund, sondern sind im Privatbesitz und stehen meist in Gärten. Auch für diese Bäume ist der Sachkundige für Baumkontrollen dann zuständig, wenn diese Privatpersonen ihren Baum fällen möchten und dieser Baum zu den geschützten Bäumen gemäß Baumsatzung gehört.

Die entsprechenden Rechtsgrundlagen finden sich zum Beispiel in § 3 der Baumsatzung der Stadt Brühl. Nicht unter diese Satzung fallen Birken, Fichten, Säulen- oder Spitzpappeln, Hybridpappeln sowie Obstbäume mit Ausnahme von Walnussbäumen und Esskastanien.


Baumkontrollen

Baumkontrollen, Baumpflege und Baumfällungen sind Aufgaben der Stadt Brühl. Dies gilt grundsätzlich nur für städtische Bäume, hat aber auch Auswirkungen auf Bäume im Privatbesitz. Die regelmäßige Baumkontrolle dient zwei wichtigen Zielen: der Baumerhaltung sowie der Verkehrssicherung.


Eichenprozessionsspinner

Beim Eichenprozessionsspinner handelt es sich um eine Nachtfalterart, die sich auf Eichenblätter als Nahrungsquelle spezialisiert hat. Das Insekt durchläuft sechs Larvenstadien als Raupe, bis es sich im Sommer verpuppt. Ein Kontakt mit den sogenannten "Brennhaaren" kann zu starken Reizungen und allergischen Reaktionen von Haut und Atmung führen. Betroffene sollten sich umgehend in ärztliche Behandlung geben.

Die Bevölkerung wird daher gewarnt, sich Eichen zu nähern, die von den Eichenprozessionsspinner befallen sind. Die Bekämpfung des Schädlings muss von Fachfirmen mit besonders geschultem Personal durchgeführt werden.


Informationen für Bauherrschaften

Beabsichtigen Sie ein Bauvorhaben durchzuführen und es befinden sich Bäume auf dem Grundstück, die gemäß Baumsatzung der Stadt Brühl geschützt sind, so ist ein Antrag auf Fällgenehmigung im Rahmen des erforderlichen Baugenehmigungsverfahren (einschließlich Abbruch, Um-/Anbau, Nutzungsänderung etc.) zu stellen.

Hierzu verwenden Sie bitte das Formular "Anlage zum Bauantrag gemäß Baumschutzsatzung" und füllen dieses mit Angaben zum Baumbestand und Antrag auf Fällgenehmigung vollständig aus. Die Fällgenehmigung wird Ihnen im Rahmen der Baugenehmigung, Nachtragsgenehmigung oder Nutzungsänderung durch den Fachbereich Bauen und Umwelt, Abteilung Bauordnung erteilt. 

Für Anträge auf Fällgenehmigung im Rahmen eines Abbruches mit Abbruchanzeige, wird die Fällgenehmigung durch den Fachbereich Bauen und Umwelt, Abteilung Planung und Umwelt erteilt.

Das Formular finden Sie hier:
Anlage zum Bauantrag gemäß Baumschutzsatzung

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051