Lärmminderungspläne sind bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Zunächst waren in einer 1. Runde (bis 18. Juli 2008) außerhalb von Ballungsräumen mit mehr als 250.000 Einwohner in der Lärmminderungsplanung alle regionalen, nationalen und grenzüberschreitenden Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr (DTV 16.400 Kfz) und Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen/Jahr zu berücksichtigen. Hinzu kamen Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen/Jahr.
In der 2. Runde (bis 18. Juli 2013) war außerhalb von Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern für alle regionalen, nationalen oder grenzüberschreitenden Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz) und alle Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen/Jahr zu erstellen.
Die zuständigen Behörden hatten nun in der 3. Runde bis zum 18. Juli 2018 die Lärmaktionspläne der 2. Runde aus dem Jahr 2013 zu überprüfen. Aufgrund der umfangreichen Überprüfung und das Aufgreifen der Thematik "Ruhige Gebiete" mit Erfassung, Darstellung und Bewertung, wurde die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes auf den Weg gebracht.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 20. April 2023 unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die Erläuterungen über die Anregungen aus der Mitwirkung der Öffentlichkeit zum Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Brühl 3. Runde beschlossen.
Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung vom 15. Mai 2023 unter TOP 15, Vorlagen-Nr. 149/2023 die Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Brühl 3. Runde beschlossen. Der Beschluss wurde im Amtsblatt Nr. 13 am 25. Mai 2023 öffentlich bekannt gemacht.