Lärmaktionsplan

Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm und das "Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" vom 24. Juni 2005 verpflichten die Kommunen zur Erstellung strategischer Lärmkarten sowie darauf aufbauender Lärmaktionspläne einschließlich der Information der Öffentlichkeit.

Mit den Lärmaktionsplänen steht den Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ein nachhaltiges und langfristiges Konzept zum Abbau von Lärmbelastungen zur Verfügung, das die städtebauliche Entwicklung und Verkehrsplanung berücksichtigt.

Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Zudem sollen ruhige Gebiete erhalten werden.

Ablauf der Lärmaktionsplanung
Die Lärmkarten geben den Städten und Gemeinden einen Überblick über die Lärmsituation in ihrem Gemeindegebiet. Sie machen die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar. Dort, wo besonders hohe Lärmbelastungen vorliegen, müssen die Kommunen Lärmaktionspläne aufstellen. Maßnahmen, die kurz- oder mittelfristig oder auch über einen langen Zeitraum umgesetzt werden, werden in den Plan aufgenommen. Das bedeutet, es werden Prioritäten gesetzt. Ruhige Gebiete können in den Plan aufgenommen werden, damit sie vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden.

Die Öffentlichkeit hatte die Gelegenheit, an der Lärmaktionsplanung mitzuwirken.


Aktuelles

Lärmminderungspläne sind bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Zunächst waren in einer 1. Runde (bis 18. Juli 2008) außerhalb von Ballungsräumen mit mehr als 250.000 Einwohner in der Lärmminderungsplanung alle regionalen, nationalen und grenzüberschreitenden Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr (DTV 16.400 Kfz) und Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen/Jahr zu berücksichtigen. Hinzu kamen Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen/Jahr.

In der 2. Runde (bis 18. Juli 2013) war außerhalb von Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern für alle regionalen, nationalen oder grenzüberschreitenden Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz) und alle Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen/Jahr zu erstellen.

Die zuständigen Behörden hatten nun in der 3. Runde bis zum 18. Juli 2018 die Lärmaktionspläne der 2. Runde aus dem Jahr 2013 zu überprüfen. Aufgrund der umfangreichen Überprüfung und das Aufgreifen der Thematik "Ruhige Gebiete" mit Erfassung, Darstellung und Bewertung, wurde die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes auf den Weg gebracht.

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 20. April 2023 unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die Erläuterungen über die Anregungen aus der Mitwirkung der Öffentlichkeit zum Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Brühl 3. Runde beschlossen.

Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung vom 15. Mai 2023 unter TOP 15, Vorlagen-Nr. 149/2023 die Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Brühl 3. Runde beschlossen. Der Beschluss wurde im Amtsblatt Nr. 13 am 25. Mai 2023 öffentlich bekannt gemacht.

Frühzeitige Mitwirkung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Mitwirkung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Fortschreibung des in 2012 vom Rat beschlossenen Lärmaktionsplans der Stadt Brühl gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie, wurde im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung in seiner öffentlichen Sitzung am 4. Juli 2019 und im Amtsblatt der Stadt Brühl Nr. 21 vom 29. August 2019 bekannt gegeben.

Sie fand in der Zeit vom 6. September 2019 bis einschließlich 08. November 2019 im Fachbereich Bauen und Umwelt, Rathaus, Uhlstraße 3, 50321 Brühl statt.

Es bestand die Möglichkeit, Anregungen direkt in ein ausgelegtes Vordruckformular niederzuschreiben.

Mitwirkung: Online-Kontakt

Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, zu dem Planentwurf der Fortschreibung Anmerkungen, Ergänzungsvorschläge oder Kritik mitzuteilen. Es wurden insgesamt 144 Eingaben / Anregungen gemacht.

Download:
Lärmaktionsplan der Stadt Brühl 3. Runde

Bürgersprechstunde

Interessierte hatten die Möglichkeit, weitere Informationen aus erster Hand zu erhalten und gleichzeitig Fragen zum Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans zu stellen. In einer  Bürgersprechstunde am 18. September 2019 wurden die Belastungsschwerpunkte Autobahn, Straße und Schiene thematisiert.

Rückblick zur Lärmaktionsplanung - Ratsbeschluss

Der Rat der Stadt Brühl hat den Lärmaktionsplan in seiner öffentlichen Sitzung am 17. September 2012 beschlossen. Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 47d Abs. 3 des Bundesimmissions-Schutzgesetzes im Amtsblatt Nr. 2 vom 31. Juni 2013 hierüber unterrichtet.

Öffentliche Auslegung

Die frühzeitige Mitwirkung und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Lärmaktionsplanes wurde im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 10. Februar 2011 bekannt gegeben. Sie erfolgte in der Zeit vom 21. Februar 2011 bis 4. April 2011. Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, zu dem Planentwurf Anmerkungen, Ergänzungsvorschläge oder Kritik mitzuteilen. In den begleitenden Bürgersprechstunden am 14. März, 21. März und 28. März 2011 wurden die Belastungsschwerpunkte Autobahn, Straße und Schiene thematisiert. Insgesamt wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung 161 Anregungen und Hinweise eingereicht.

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hatte in seiner Sitzung am 27. März 2012 unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die Erläuterungen über die Anregungen aus der Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Brühl beschlossen, die berücksichtigt werden oder nicht.

Der Ausschuss hatte zudem die öffentliche Auslegung zum Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Brühl beschlossen. Sie fand statt vom 5. April 2012 bis zum 4. Mai 2012 In der Zeit wurde den Bürgerinnen und Bürgern anhand der ausliegenden Unterlagen (Planentwurf und Erläuterungen) noch einmal Gelegenheit zur Äußerung gegeben.

Runderlass zur Lärmaktionsplanung

Gemäß Runderlass des MUNLV -V-5-8820.4.1 vom 7. Februar 2008 stellt sich der Ablauf der Lärmaktionsplanung in komplexen Lärmsituationen wie folgt dar:

1. Analyse der vorhandenen Lärmsituation
2. Analyse vorhandener Planungen
3. Lärmaktionsplanung
4. Gesamtkonzept
5. Lärmaktionsplan
6. Beschlussfassung
7. Veröffentlichung und Berichterstattung

Der Runderlass weist auch darauf hin, dass die Lärmaktionsplanung als querschnittorientierte Planung anzusehen ist.

In einer wechselseitigen Verzahnung mit den vorbereitenden und den verbindlichen Bauleitplänen einer Kommune, ggf. auch mit überörtlichen Planungen, soll die Lärmaktionsplanung Anregungen und Impulse zur Lärmvermeidung und Lärmminderung geben. Ihre Aufgabe ist auch, abgestimmte Konzepte in andere Planungen einzubringen und die Ergebnisse dieser Planungen zu überprüfen. Die Lärmaktionsplanung ist künftig gezielt in die Stadtentwicklungsplanung und die Regionalplanung einzubinden und als strategische Planung in die lärmrelevanten Planungsebenen zu integrieren. Hierüber kann eine spürbare Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität, auch für den öffentlichen Raum, erreicht werden.

Von wesentlicher Bedeutung ist der Umstand, dass für die Umsetzung möglicher Maßnahmen, die am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgerichtet sein müssen, in vielen Fällen nicht die Kommunen zuständig sind, sondern die jeweiligen Baulastträger – wie zum Beispiel an Bundesautobahnen der Landesbetrieb Straßenbau NRW oder an Schienentrassen des Bundes das Eisenbahn-Bundesamt.

Link zum Erlass:
Runderlass Lärmaktionsplanung

Maßnahmenumsetzung

Im Rahmen des vorsorgenden Umweltschutzes wurden von der Stadt Brühl auf Grundlage flächendeckender Lärmkartierungen gemäß § 47a BImSchG bereits Maßnahmenvorschläge entwickelt bzw. umgesetzt, die zu einer Verminderung der Lärmbelastung im Stadtgebiet führen – wie zum Beispiel die Errichtung einer Lärmschutzwand durch DB AG im Bereich Am Inselweiher, Franzstraße und durch die HGK entlang der Linie 18 im Teilbereich des zweigleisigen Ausbaus. Die Einrichtung von Tempo-30-Zonen ist ebenfalls als ein wesentlicher Beitrag zur Lärmminderung anzusehen. Weitere Beispiele:

  • Einführung eines Stadtbussystems
  • Erstellung eines Nahverkehrskonzeptes Brühl
  • Barriere freier Ausbau von Bushaltestellen
  • Nutzung StattAuto - Carsharing, Anrufsammeltaxi brühlAst, Park+Ride
  • Einsatz von E-Fahrzeugen im Bereich Fuhrpark Stadtwerke Brühl und des Stadt Service Betriebes Brühl AöR
  • Errichtung von Stromladestationen für E-Fahrzeuge im Stadtgebiet von Brühl
  • Mobilitätserziehung
  • Einrichtung des Fachbereichs ÖPNV, Verkehr und Mobilität;
  • Einstellung eines Mobilitätsmanagers
  • Einstellung eines Klimaschutzmanagers Mobilität
  • Mobilitätsplan, Masterplan Fahrrad  
  • Radverkehrsförderung, Ausbau Radwegenetz, Fahrradfreundliche Stadt, Radstadtplan
  • Fahrradstation, Neubau
  • Parkleitsystem
  • Kreisverkehre
  • Errichtung Mobilstationen

Andere Lärmquellen

Freizeit- oder Nachbarschaftslärm sind nicht Gegenstand der Lärmminderungsplanung. Probleme mit dieser Lärmquelle sind außerhalb des Lärmaktionsplans zu regeln.


Weitere Informationen:


Downloads:

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051