Einzelhandels- und Zentrenkonzept

Im August 2006 hat der Rat der Stadt Brühl erstmals eine Einzelhandels- und Zentrenkonzeption beschlossen. Das räumlich funktionale Zentrenkonzept soll als Planungsgrundlage für die Steuerung der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben im Brühler Stadtgebiet dienen. Im Jahr 2011 erfolgte nach der Beteiligung der Öffentlichkeit eine Fortschreibung.

Plandarstellung der Bestandsanalyse

Das Konzept beinhaltet auf der Grundlage einer umfassenden Marktanalyse der Einzelhandelsstrukturen im Brühler Stadtgebiet durch die BBE Unternehmensberatung / Köln konkrete Planungsziele für die diesbezügliche Entwicklung der Gewerbeflächen in Brühl-Ost, der Brühler Innenstadt und neuer Nahversorgungsstandorte im Brühler Norden und Süden.

Zur planungsrechtlichen Steuerung des Einzelhandels war es nach gängiger Expertenmeinung und unter Verweis auf die diesbezügliche Rechtsprechung zwingend erforderlich, die Auswirkungen der Neuansiedlung von Einzelhandelsnutzungen auf die Versorgungszentren einer Stadt (Innenstadt, Nebenzentren etc.) im Rahmen eines räumlich funktionalen Zentrenkonzeptes zu ermitteln. Dem trägt auch die Änderung des Baugesetzbuches zum § 34 Abs. 3 Rechnung.

Die Stadt Brühl hat auf der Grundlage einer aktuellen Marktanalyse zur Einzelhandelsentwicklung ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept entwickelt, auf dessen Grundlage die zukünftige Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben im Brühler Stadtgebiet planungsrechtlich gesteuert werden soll. Dies betrifft die Sicherung bestehender wie auch Neuausweisung potenzieller Nahversorgungsstandorte im Stadtgebiet sowie die Steuerung der Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe in den gewerblich geprägten Bereichen der Stadt.

Plandarstellung Zielkonzeption

Vor diesem Hintergrund wurden die Einzelhandelsstrukturen (Innenstadt, Nahversorgung, großflächiger Einzelhandel) in der Stadt Brühl

analysiert,
unter quantitativen sowie qualitativen Gesichtspunkten bewertet,
bestehende Lücken im Sortimentsangebot aufgezeigt,
das Einzugsgebiet des Brühler Einzelhandels und Nachfragevolumen untersucht sowie
die Verflechtungen der Stadt Brühl zu den umliegenden Städten und Gemeinden dargestellt.

Im zweiten Arbeitsschritt wurden die wesentlichen Entwicklungsperspektiven des Einzelhandels in der Stadt Brühl herausgearbeitet und konkrete Handlungsempfehlungen entwickelt. Dies betrifft im Einzelnen:

Die Entwicklungsperspektiven für den Einzelhandelsstandort Brühl differenziert nach Standortlagen und Sortimenten unter Berücksichtigung der regionalen Wettbewerbssituation,
die Leitlinien nach denen sich der Einzelhandel in Brühl zukünftig weiter entwickeln soll,
die den einzelnen Standorten zuzuordnenden Funktionen,
die planungsrechtliche Steuerung der Einzelhandelsentwicklung,
die in der Stadt Brühl zugrunde liegenden zentren- bzw. nichtzentrenrelevanten Warensortimente,
die Entwicklungsleitlinien und Funktionszuweisungen ausgewählter Potenzialflächen im Stadtgebiet (innerstädtische bzw. innenstadtnahe Standorte Belvedere, Janshof, Wickegelände und Balthasar-Neumann-Platz, die Standorte Finanzamt im Bereich der nördlichen Kernstadt sowie Steingasse/Alte Bonnstraße und Otto-Wels-Straße/Alte Bonnstraße im südlichen Brühler Stadtgebiet und schließlich das Gewerbegebiet Brühl-Ost).

Fortschreibung 2011

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Steuerung des Einzelhandels haben sich in den letzten Jahren verändert. Daher entsteht die Notwendigkeit, das in 2006 durch den Rat beschlossene Einzelhandelskonzept an die städtebaulichen Vorgaben für den Einzelhandel anzupassen und somit rechtswirksam umzusetzen.

Das überarbeitete Einzelhandelskonzept (EHK 2010) ist nunmehr an die im Juli 2007 mit § 24a Landesentwicklungsprogramm NRW (LEPro NRW) modifizierten landesplanerischen Grundsätze für den großflächigen Einzelhandel angeglichen. Darüber hinaus werden die für kommunale Einzelhandelskonzepte relevanten Vorgaben des neuen Einzelhandelserlasses NRW berücksichtigt.

Mit dem EHK 2010 wird vor allem der bisher festgelegte zentrale Versorgungsbereich in der Brühler Innenstadt auf seine Abgrenzung hin sowie die wohnungsnahe Versorgung und der großflächige Einzelhandel mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten überprüft. Darüber hinaus wird im Rahmen des EHK 2010 die Definition der 'Brühler Sortimentsliste' überprüft und fortgeschrieben.


Öffentliche Beteiligung zur Auslegung des Einzelhandelskonzeptes

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung im Februar 2011 die öffentliche Auslegung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Brühl beschlossen.

Die Unterlagen konnten in der Zeit vom 15.04. bis zum 20.05.2011 bei der Stadt Brühl eingesehen werden. Das Einzelhandelskonzept der Stadt Brühl in der Fassung vom September 2011/Januar 2012 steht nachfolgend auch als Download für Sie bereit.


Fortschreibung 2016

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Brühl ist in seiner gültigen Fassung aus dem Jahr 2011. Turnusmäßig sollen solche Konzepte möglichst nach fünf Jahren Gültigkeit einer Überprüfung unterzogen und gegebenenfalls inhaltlich fortgeschrieben werden.

Vor dem Hintergrund der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes und der damit einhergehenden Diskussion mit den höheren Planungsbehörden ist es angebracht, das vorliegende Einzelhandels- und Zentrenkonzept zu aktualisieren. Nur so können mögliche Entscheidungen hinsichtlich der Richtung zukünftiger planerischer Konzepte in Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung beurteilt werden.

Gleichzeitig machen es die aktuellen Entwicklungen in Brühl-Ost notwendig, die mögliche Verlagerung des Einzelhandelsstandorts von der Berzdorfer Straße an die Lise-Meitner-Straße auf ihre Auswirkungen zu untersuchen und - wenn möglich - in eine Gesamtkonzeption einzubinden.

Weitere Ausführungen erfolgten in der Sitzung des Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 8. November 2016 durch den Gutachter BBE-Handelsberatung.


Nachdem die Entwicklungen in Brühl-Ost absehbar sind und es auch neue Entwicklungen in der Innenstadt durch die Schließung der Kaufhof-Filiale gibt, wurde die noch nicht abgeschlossene Fortschreibung aus 2016 erneut aktualisiert und dem Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 20. August 2020 durch die BBE Handelsberatung vorgestellt. Anschließend wurde der Beschluss gefasst, den aktualisierten Entwurf zur Fortschreibung 2016 mit der Bezirksregierung als zuständige Landesplanungsbehörde abzustimmen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Präsentation zur Fortschreibung im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 10. Februar 2011

Präsentation Fortschreibung 2016 des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Brühl durch die BBE-Handelsberatung

Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Fortschreibung 2011)

Präsentation zur Fortschreibung 2016 im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 20. August 2020

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