Kommunale Wärmeplanung

Zielsetzung

Mithilfe des kommunalen Wärmeplans wird der langfristig zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt und damit Planungs- und Investitionssicherheit geschaffen.

Damit soll den lokalen Akteurinnen und Akteuren eine verbindliche Orientierung gegeben werden, in welchem Teil des Gemeindegebiets welche Art der Wärmeversorgung (leitungsgebunden oder dezentral und in Verbindung mit klimaneutralen Energieträgern) vorrangig eingesetzt werden soll.


Gesetzesgrundlage

Der Bundesrat hat sich am 15. Dezember 2023 abschließend mit dem Gesetz zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) befasst und das Gesetz gebilligt. Der Bundestag hatte das WPG bereits am 17. November 2023 beschlossen. Das WPG ergänzt die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes und soll
zeitgleich mit diesem am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur hat angekündigt, das Bundesgesetz zeitnah in einer Novelle des Klimaschutzgesetzes NRW auf Landesebene umzusetzen.

Gemäß § 4 "Pflicht zur Wärmeplanung" des WPG werden die Länder verpflichtet sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet Wärmepläne nach Maßgabe dieses Gesetzes spätestens bis zu den nachfolgend genannten Zeitpunkten erstellt werden.

  • 1. spätestens bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 für alle bestehenden Gemeindegebiete, in denen zum 1. Januar 2024 mehr als 100.000 Einwohnende gemeldet sind, sowie
  • 2. spätestens bis zum Ablauf des 30. Juni 2028 für alle bestehenden Gemeindegebiete, in denen zum 1. Januar 2024 100.000 Einwohnende oder weniger gemeldet sind.

Für Brühl gilt dabei die Frist bis spätestens zum Ablauf des 30. Juni 2028. Wie Sie dem aktuellen Stand entnehmen können, soll mit der Erstellung eines Wärmeplans im Jahr 2024 begonnen werden.  


Weitere Informationen

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat auf seiner Website alle wichtigen Informationen zur kommunalen Wärmeplanung für Sie zusammengefasst.

Neben zahlreichen Fachbeiträgen und Erläuterungen können Sie hier das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze herunterladen. Ebenso können Sie hierüber Fragen und Antworten zur kommunalen Wärmeplanung einsehen.


Bundesförderung – Nationale Klimaschutzinitiative

Die Stadt Brühl erhält gemäß Zuwendungsbescheid vom 5. Dezember 2023 für die Erstellung seiner kommunalen Wärmeplanung Fördermittel aus dem Klima- und Transformationsfond des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Als Kommune des Rhein-Erft-Kreises und der Lage innerhalb des Braunkohlegebietes "Rheinisches Revier" hat die Stadt Anspruch auf eine erhöhte Förderquote von 100 Prozent. Vorausgegangen war eine Antragsstellung bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) am 12. Juni 2023.

Bezuschusst werden Ausgaben für

  • fachkundige externe Dienstleistende zur
    • Planerstellung,
    • Organisation und Durchführung der Beteiligung von Akteurinnen und Akteuren
  • sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit.

Brühl – Aktueller Stand (April 2024)

Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides auf Förderung im Dezember 2023 befindet sich die Stadtverwaltung zurzeit im ersten Schritt der Planung, der Bestandsanalyse. Dabei wird die aktuelle Situation der Wärmeversorgung und des Wärmeverbrauchs im Stadtgebiet analysiert. Im zweiten Schritt werden die Potenziale für eine erneuerbare Wärmeerzeugung in Brühl und Umgebung identifiziert und aus den erhobenen Daten dann Szenarien erstellt, wie eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung für das Stadtgebiet Brühl aussehen könnte.

Der Projektzeitraum erstreckt sich dabei über circa ein Jahr und wird neben den Bausteinen der Bestands- und Potenzialanalyse, die Szenarienentwicklung sowie Wärmewendestrategie inklusive Maßnahmenkatalog beinhalten. Dabei ist eine umfangreiche Beteiligung von lokalen Akteurinnen und Akteuren in Brühl geplant.

Bis Mitte 2025 soll der Bevölkerung und den Unternehmen im Stadtgebiet die kommunale Wärmeplanung zur Verfügung stehen, die eine frühzeitige Planungssicherheit für die zukünftige Ausgestaltung der Wärmeversorgung bietet.

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

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fax:02232 48051