Integriertes Stadtentwicklungskonzept – Fortschreibung Rahmenplanung Innenstadt Brühl 2.0

Die Stadt Brühl hat auf Basis einer städtebaulichen Bestandsaufnahme mit räumlichen Potentialen und Defiziten Entwicklungsmaßnahmen erarbeitet und ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für die Brühler Innenstadt erstellt. Dieses Konzept dient als Grundlage und Steuerinstrument einer nachhaltigen Stadtentwicklung.

Projekte und Maßnahmen der Rahmenplanung Innenstadt; Bildquelle: DSK GmbH

Förderung

Der Rat der Stadt Brühl hat im September 2019 das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für die Innenstadt beschlossen und die Verwaltung damit beauftragt, bei der Bezirksregierung Köln einen Grundförderantrag zur Aufnahme in das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2020 bis 2024 sowie einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem STEP 2020 für die Umsetzung des ISEK zu stellen.

Nachdem die Bezirksregierung Köln den Grundförderantrag sowie den STEP-Antrag 2020 leider nicht im Stadterneuerungsprogramm 2019 berücksichtigt hat, hat die Stadt Brühl die Förderanträge im September 2020 erneut bei der Bezirksregierung Köln eingereicht.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 8. April 2021 das „Städtebauförderprogramm 2021“ und den „Investitionspakt Sportstätten 2021“ veröffentlicht. 294 Projekte der Stadtentwicklung und 60 Sportstätten (Neubau oder Sanierung) aus ganz Nordrhein-Westfalen erhalten insgesamt 368 Millionen Euro.

Die gute Nachricht aus Düsseldorf: Auch Brühl wurde in das Städtebauförderprogramm des Landes NRW 2021 aufgenommen und erhält 1,894 Millionen Euro Fördermittel insbesondere für die nach Abschluss der Neubauarbeiten des Rathauses geplante Umgestaltung des angrenzenden Janshofes. Die anerkannten zuwendungsfähigen Gesamtkosten im Programmjahr 2021 liegen bei rund 3,156 Mio. Euro.

Auszug aus der Veröffentlichung des Städtebauförderprogramms NRW für das Jahr 2021


Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung vom 16. April 2021

Bürgermeister Dieter Freytag hat am 25. August 2021 den Förderbescheid der Bezirksregierung Köln über 1,894 Mio. Euro  persönlich durch die Regierungspräsidentin Gisela Walsken entgegen genommen.


Übergabe des Förderbescheides durch den RP Dr. Thomas Wilk
© Bezirksregierung Köln

Am 24. Oktober 2022 wurde dem Ersten Beigeordneten Andreas Brandt durch den Regierungspräsidenten Dr. Thomas Wilk der Förderbescheid für das STEP 2022 über 120.000 Euro für das Hof- und Fassadenprogramm überreicht.

Lesen Sie hierzu bitte auch die Pressemitteilung vom 18. November 2022

Für weitere Informationen und zur Beantragung von Fördermitteln aus dem Hof- und Fassadenprogramm klicken Sie bitte hier.


Mit der Fortschreibung der Rahmenplanung Innenstadt durch das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) wird eine Fortsetzung der erfolgreichen Stadterneuerungsprozesse in Brühl angestrebt. Während anfangs die Aufwertung öffentlicher Räume im Vordergrund der Stadterneuerung stand (Ost-West-Achse), waren es zuletzt die Stärkung und Modernisierung der öffentlichen Gemeinbedarfseinrichtungen sowie die Förderung der Integration und des gesellschaftlichen Zusammenhalts mit den Projekten Neubau des Rathausanbaus im Steinweg und dem ebenfalls zentral in der Innenstadt gelegenen "Clemens-August-Forum". 

Projekte

Die Hauptprojekte im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) liegen in den folgenden vier Schwerpunkträumen:

Umgestaltung Janshof

Für das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2021 wurde die Maßnahme Umgestaltung Janshof als "Starterprojekt" mit Signalwirkung beantragt und vom Fördergeber bewilligt.

Die Umgestaltung des Janshofs schließt sich der baulichen Fertigstellung des Rathauses, welche ursprünglich für Mitte 2021 vorgesehen war, an. Aufgrund der Corona Pandemie sowie u.a. Lieferengpässen, Kostensteigerungen, Personalausfall bei Baufirmen hat sich die Fertigstellung auf Ende 2023 verzögert.

Eine entsprechende Ausführungsplanung liegt vor. Durch die Umgestaltung des öffentlichen Raums wird die Aufenthaltsfunktion des Platzes gestärkt und gleichzeitig ein attraktiver Platz für das Rathaus gestaltet. Es entsteht ein Entree für das neue Rathaus, welches mit zahlreichen Sitzgelegenheiten eine größtmögliche Aufenthaltsqualität schafft und damit die Verweildauer erhöht. Gleichzeitig wird die umliegende Gastronomie gestärkt und durch eine Begrünung mit standortgerechten Bäumen – in Verbindung mit der im neuen Rathaus ansässigen Bücherei – ein Lesehain geschaffen.

Gestalterische Aufwertung Clemens-August-Campus

Nach der Fertigstellung der neuen Mehrzweckhalle Clemens-August-Forum ist die Umgestaltung der Außenanlagen vorgesehen. Eine Umsetzung in mehreren Bauabschnitten ist hierbei möglich.

Die umzugestaltende Fläche zwischen der Clemens-August-Schule im Norden, dem Nord-Süd Weg an der Stadtbahnlinie 18 im Osten, der Kunst- und Musikschule im Süden und nicht zuletzt der Wohnbebauung der Georg-Sandmann-Straße im Westen, beträgt rund 13.000 Quadratmeter. Der in der Fläche liegende Schulhof der Clemens-August-Schule soll neugeordnet und zu einem multifunktional nutzbaren Außenbereich umgestaltet werden. Der Bahnseitenweg als Geh- und Radweg wird baulich ertüchtigt und erhält einen neuen, geschwungenen Verlauf. Der Campus erhält eine Aufenthaltsfläche mit einer kinderfreundlichen sowie generationenübergreifenden Gestaltung und soll belebt werden durch ein Spiel- und Bewegungsangebot für Kinder.

Auch das Umfeld im Bereich der Kunst- und Musikschule sowie der "Eierburg" wird aufgewertet. Insgesamt entsteht eine Öffnung der Schule bzw. der Außenanlagen für das gesamte Quartier.

Programmjahrantrag ist für das STEP 2025 (30.09.2024) vorgesehen.

Umgestaltung Bahnhofsumfeld

Auch für die Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes liegt eine Planung vor. Die Abstimmung dieser Planung mit dem Land NRW sowie der Deutschen Bahn dauert aktuell noch an. Nach dem Einbau der Senkrechtaufzüge zu den Gleisen durch die Deutsche Bahn soll schnellstmöglich mit dem Bau der barrierefreien Zuwegung in den Gleistunnel begonnen werden.

Mit dem anschließenden Neubau der Radstation soll aller Voraussicht nach Anfang 2025 begonnen werden. Im Anschluss daran ist der Bau der Buswendeanlage geplant. Um deren Umsetzung an dieser Stelle im Umfeld des Weltkulturerbes prüfen zu können, wurde durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) vor geraumer Zeit eine Kulturerbeverträglichkeitsprüfung (KVP) in Auftrag gegeben,  dessen Ergebnis inzwischen vorliegt und der Stadt ermöglicht, diese Planung weiter zu verfolgen. Zum Abschluss soll der Bahnhofsvorplatz mit Mitteln aus der Städtebauförderung umgestaltet werden. Die Förderantragstellung ist mit einem späteren STEP vorgesehen.

Durch die Umgestaltung erfolgt eine gestalterische Aufwertung des Bahnhofsvorplatzes sowie des gesamten Bahnhofsumfeldes. Der öffentliche Raum am Bahnhof wird attraktiver, wodurch sich die Aufenthaltsqualität und Verweildauer erhöht sowie die Erreichbarkeit des ÖPNV-Angebotes für Pendler, Radfahrer, Bahnreisende, Touristen u.a. verbessert wird. Für die Maßnahmen Abriss/Neubau der Radstation sowie Herstellung einer barrierefreien Zuwegung wurden bereits die entsprechenden Förderanträge beim NVR bzw. der Bezirksregierung Köln (Dezernat 25 – Verkehr) eingereicht. 

Umgestaltung Kölnstraße

Die in die Jahre gekommene nördliche Kölnstraße soll auf einer Fläche von rund 5.400 Quadratmetern aufgewertet werden. Durch eine Umgestaltung bzw. Neuzonierung des engen Straßenraumes soll die Anbindung der Brühler Innenstadt an die nördlich der Innenstadt gelegenen (Wohn-)Quartiere verbessert und Aufenthaltsbereiche geschaffen werden.

Eine klare Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmende ist unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit zu schaffen. Ein weiteres Ziel ist die Förderung der Stärkung der Geschäftslagen (Einzelhandelsfunktion). Hierbei erfolgt eine Beteiligung der Eigentümerinnen und Eigentümber bzw. Gewerbetreibenden am Planungsprozess. Nach der am 21. August 2019 durchgeführten Informationsveranstaltung mit den Geschäftsleuten, Eigentümerinnen und Eigentümern und der Interessengemeinschaft Kölnstraßenviertel ist die Durchführung einer Planungswerkstatt in 2023 geplant.

Die Förderantragstellung ist mit einem späteren STEP vorgesehen.

Kosten- und Finanzierung

Die mit der Ausarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes beauftragte DSK (Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft) hat die Kosten- und Finanzierungsübersicht zum Förderantrag erstellt. Insgesamt sind in den Jahren 2021 bis 2029 Ausgaben von rund 13,653 Millionen Euro veranschlagt. Unter Berücksichtigung des Fördersatzes von 60 Prozent wird in den Programmjahren eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 8,192 Millionen Euro beantragt. 

Von der Rahmenplanung Innenstadt zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept

Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) ist die Fortschreibung der Projekte, die bisher unter der Überschrift "Rahmenplanung Innenstadt" entwickelt und realisiert wurden. Es legt Entwicklungen und Ziele für einen bestimmten Bereich fest und gibt Anreize zu Gestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen innerhalb des Stadtzentrums.

Wurden seit 2010 bereits zahlreiche Straßen und Plätze in der Innenstadt neu gestaltet und aufgewertet, so werden in den nächsten Jahren weitere bedeutsame Projekte (wie zum Beispiel der neue Rathausanbau im Steinweg einschließlich der Neugestaltung des Janshofs, die Errichtung einer Sport- und Begegnungsstätte an der Clemens-August-Schule, das Wickegelände, der alte Friedhof und die Erweiterung der Radstation am DB-Bahnhof) folgen.

Was ist ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)?

Ein integriertes Stadtentwicklungskonzept ist ein strategisches Planungs- und Steuerungsinstrument der Stadtentwicklung und ergänzt zunehmend die konkrete Bauleitplanung. Es beruht auf einer ganzheitlichen Betrachtung eines städtischen Teilraumes bzw. eines Stadtquartiers, wie beispielsweise des innerstädtischen Teilraums. Mit seiner Hilfe können städtebauliche, funktionale oder sozialräumliche Defizite und Anpassungserfordernisse für einen Stadtteil aufgezeigt und bearbeitet werden.

Die integrierte Handlungsstrategie beruht auf einer Schwächen- und Potenzialanalyse. Neben einer Bestandsaufnahme enthält das Konzept die Beschreibung einer Gesamtstrategie und beschreibt wesentliche Handlungsfelder und Maßnahmen, die geeignet sind, die Gebietsentwicklung positiv zu beeinflussen.
(Quelle: www.kommunen-in-nrw.de)

Wozu ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)?

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen, wie die in einem ISEK aufgenommenen Maßnahmen, können zum Teil durch Städtebaufördermittel subventioniert werden. Dies setzt eine Bündelung von Maßnahmen voraus, die einer Förderung bedürfen, was wiederum der Stadt in Gänze zu Gute käme, da viele Projekte parallel entwickelt werden können. Seit dem Jahr 2008 sind integrierte Entwicklungskonzepte in Nordrhein-Westfalen eine verpflichtende Grundlage für alle Teilprogramme der Städtebauförderung.

Die Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft (DSK) aus Bonn war mit der Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzepts für die Brühler Innenstadt beauftragt. Einbezogen war auch die Bürgerschaft. Teilnahme und Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger an BürgerWerkstätten wie z.B. die BürgerWerkstatt Janshof im November 2016 sind dabei sehr willkommen, um auch auf alltägliche innerstädtische Mängel und Berücksichtigungsaspekte in diversen Bereichen hinzuweisen, damit diese Aspekte im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Beachtung finden.


Weitere Informationen finden Sie hier:

Abschlussbericht ISEK Brühl-Innenstadt (PDF 8,2 MB)

Präsentation vom 17. Oktober 2017 – Fortschreibung Rahmenplanung Innenstadt

Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Brühl-Innenstadt – Bürgerveranstaltung am 17. Oktober 2017

Ratsvorlage Förderantrag ISEK (334/2019)

Ratsvorlage Förderantrag ISEK - ohne Heinrich-Fetten-Platz (367/2019)

Fotodokumentation Ost-West-Achse Brühl Innenstadt (PDF 3,6 MB)

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