Bebauungsplan 04.09 Verlegung K7 – 
1. Änderung

Nach Vorlage einer Entwurfsplanung für die Verlegung der Kreisstraße 7 (K7) durch den hierfür verantwortlich zeichnenden Rhein-Erft-Kreis im Juni 2017 soll die K7 aus Richtung Süden kommend (Otto-Wels-Straße) nicht mehr über die Berger Straße verlaufen, sondern zukünftig über die Wesselinger Straße geleitet werden. Die Berger Straße ist bis zur Einmündung Weißer Straße heute als Wohnstraße charakterisiert. Vor diesem Hintergrund sind zahlreiche Beschwerden der Anwohner zu verzeichnen, die bereits zu einer Herausnahme des Schwerlastverkehrs geführt haben. Dieser Schwerlastverkehr wird dementsprechend heute schon über die Rheinstraße in die Wesselinger Straße sowie aus nördlichen Richtungen aus der Bergerstraße über die Lise-Meitner-Str. in die Wesselinger Straße geleitet. Um den verbleibenden PKW-Anteil in der Bergerstraße weiter auf den Quell- bzw. Zielverkehrsanteil reduzieren zu können, ist die Verlegung des Hauptverkehrsstromes nur über eine veränderte Anbindung der K7 sinnvoll.

Da die Grenzen der öffentlichen Verkehrsfläche über die des geltenden Planungsrechts aus 1996 hinausgehen, ist eine Anpassung des Bebauungsplanes erforderlich.

Nähere Informationen erhalten Sie unter den nachstehenden Links.

Das Vorhabenblatt enthält eine ausführliche Projektbeschreibung, einschließlich Angaben zu Kosten und Zeitrahmen. Alle Vorhabenblätter sind in der Vorhabenliste der Stadt Brühl zusammengefasst. 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Stadt Brühl

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50321 Brühl

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