Bestattungsvorsorge

Der letzte Wille

Neben dem Testament gehören auch die Wünsche eines Menschen hinsichtlich seiner Bestattung zu den letzten höchstpersönlichen Willenserklärungen. Wer bestimmte Vorstellungen für seine eigene Beisetzung hat, sollte frühzeitig vorsorgen. Nicht nur weil für einige Bestattungsarten spezielle Verfügungen benötigt werden, ohne die diese Wünsche nicht berücksichtigt werden können. Diese entlastet auch die Angehörigen und stellt sicher, dass sie die eigenen Wünsche angemessen umsetzen können.

Daher ist es immer empfehlenswert, seine persönlichen Vorstellungen in entsprechenden Verfügungen zu verfassen. Von diesen Verfügungen sollten die nächsten Angehörigen aber auch die Hausärztin oder der Hausarzt in Kenntnis gesetzt werden. Zu den typischen Vorsorgedokumenten gehören die Bestattungs- und die Einäscherungsverfügung.


Die Bestattungsverfügung

Die Bestattungsverfügung ist eine Willenserklärung, die regelt, was nach dem Tod mit der oder dem Verstorbenen geschehen soll. In einer solchen Verfügung können neben der Bestattungsart auch das Bestattungsunternehmen oder sogar die Trauermusik für die Trauerfeier festgelegt werden. Bei ganz besonderen Bestattungswünschen empfiehlt sich eine Bestattungsberatung im Vorfeld. Diese Beratung bieten alle Bestattenden kostenfrei an.


Die Einäscherungsverfügung

Damit eine Einäscherung bzw. Kremation durchgeführt werden kann, wird eine entsprechende Kremationsverfügung oder eine Willenserklärung der Angehörigen benötigt, die besagt, dass es der ausdrückliche Wunsch der oder des Verstorbenen war, eingeäschert zu werden. Wenn eine solche persönliche Erklärung nicht vorliegt, die Angehörigen aber wissen, dass die oder der Verstorbene diese Bestattungsart gewünscht hat, können und müssen die Angehörigen beim Bestattenden diese Willenserklärung stellvertretend für den Verstorbenen unterzeichnen. Besser ist jedoch die Verfassung einer Einäscherungsverfügung im Rahmen der Bestattungsverfügung. Dies entlastet die Angehörigen bezüglich dieser Entscheidung.


Formvorschriften

Besondere Formvorschriften für diese Verfügungen gibt es nicht. In der Regel sollte eine Bestattungs- bzw. Kremationsverfügung jedoch handschriftlich verfasst werden, damit keine Zweifel an der Echtheit des Dokuments entstehen können. Alternativ kann die Verfügung auch ausgedruckt und von einer Notarin oder einem Notar oder der Hausärztin oder dem Hausarzt bestätigt werden.

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