Müllpressen

Darf man Müll pressen? Wie sieht es mit der rechtlichen Seite aus? Was sagt die Satzung der Stadt Brühl zu solchem Vorgehen? Was kann dabei passieren? Hier finden Sie Antworten.

Müllpressende geraten (selbst) unter Druck

Müllpresse

Die Verkäuferinnen und Verkäufer von Müllpressen versprechen große Geldersparnisse durch die Volumenreduzierung des Abfalls: ob Papier-, Bio- oder Reststoff-Abfuhr.

Doch die Entsorgenden machen eine andere Rechnung auf, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Zahlreiche Kommunen, darunter auch die Stadt Brühl, untersagen in ihrer Abfallsatzung ausdrücklich die Verdichtung von Hausmüll.

Wer so sparen will, zahlt drauf …

Wer Abfall oder sogar wertvolle Rohstoffe wie Zeitungen und Kartons in die Tonne quetscht, der oder dem droht Ärger. Egal, ob mit einem aufgesetzten Stahlrohrhebel, einer Kurbel in Handarbeit oder gar durch elektrische Kompressionskraft gepresst wird, die Verdichtung von Müll ist in Brühl nicht erlaubt. Auch das Quetschen und Stopfen des Abfalls ohne zusätzliche Geräte ist ordnungswidrig. Dies gilt übrigens sowohl für Haushalte als auch für den Gewerbeabfall.

Die möglichen Folgen: Übergewichtige Kübel bleiben stehen oder es wird eine Rechnung für beschädigte Behälter zugesendet. In Brühl kostet beispielsweise eine kaputte Tonne je nach Art unangenehme 90 Euro – Container sind entsprechend teurer. Schlimmer noch: Den privaten Kraftakt ahnden Städte zudem als Ordnungswidrigkeit. In einigen Städten kann das bis zu 10.000 Euro kosten.


§ 13 der Abfallsatzung der Stadt Brühl

§ 13 – Benutzung der Abfallbehälter, Absatz 5

Die Abfallbehälter sind schonend zu behandeln. Sie dürfen nur so weit gefüllt werden, dass sich der Deckel schließen lässt. Abfälle dürfen nicht neben die Abfallbehälter geworfen oder daneben abgestellt werden. Abfälle dürfen nicht in Abfallbehälter eingestampft, verdichtet oder gepresst oder in ihnen verbrannt werden. Es ist nicht gestattet, brennende, glühende oder heiße Abfälle in Abfallbehälter zu füllen.

Soweit der Auszug aus der Brühler Abfallsatzung. Die gesamte Satzung können Sie sich auch herunterladen. Auf die Rechtmäßigkeit dieser Praxis hat der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg (Az.: 10 S 1684/06) hingewiesen.

Download der Abfallsatzung Brühl


Müllpressen: Die Folgen

Die Tonnen könnten beschädigt oder zu schwer befüllt werden. Probleme sehen die Kommunen auch bei der Entleerung – wenn das "Presswerk" nicht mehr aus der Tonne flutscht. Das Quetschen von Verpackungen, die in die gelbe Tonne gehören, macht das Sortieren zudem schwierig oder gar unmöglich. Denn in den Sortieranlagen wird der Abfall möglichst locker auf Bänder geschüttet, damit er besser nach Materialarten getrennt werden kann. Was dabei nicht identifizierbar oder zu verschmutzt ist, landet im Restmüll.

Besonders unappetitlich für Nachbarinnen und Nachbarn und Müll entsorgende Personen wird es, wenn selbst der Biomüll samt Küchenabfällen in der braunen Tonne oder gar volle Babywindeln im Restmüll zusammengemanscht werden. Überhaupt bringt das Gestampfe die Umwelt unter Druck. Weil mehr in die Tonne passt, besteht die Gefahr, dass viele Presserinnen und Presser sich weniger Gedanken um Müllvermeidung oder ums Trennen machen.

Quelle: Internetarchiv der Verbraucherzentrale NRW, www.vz-nrw.de

Stadt Brühl

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