Meldebescheinigungen

Wenn Sie über sich selbst eine Meldebescheinigung benötigen, so können Sie hier einen entsprechenden Antrag online stellen. Es wird unterschieden nach einfacher und erweiterter Meldebescheinigung. Den Onlineantrag finden Sie unter der Überschrift "Antragsverfahren".

Wenn Sie hingegen über eine andere Person eine Auskunft aus dem Melderegister benötigen, so gehen Sie bitte auf die Seite Melderegisterauskünfte.

Auf Wunsch kann jede Person eine Meldebescheinigung erhalten, wenn sie in Brühl mit einer Wohnung gemeldet ist (§ 18 Bundesmeldegesetz). Es handelt sich dabei um eine Bescheinigung aus dem Melderegister über die eigenen Personendaten zur Vorlage bei Behörden, Banken, Vereinen und vieles mehr.

In einer einfachen Meldebescheinigung sind folgende Daten enthalten:

  • Familienname,
  • frühere Namen,
  • Vornamen,
  • Doktorgrad,
  • Ordensname, Künstlername,
  • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch der Staat,
  • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt und Nebenwohnung.

Auf Wunsch können außerdem folgende weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:

  • gesetzlich Vertretende, Ehepartnerinnen und Ehepartner, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift,
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten,
  • frühere Anschriften,
  • Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie
  • Familienstand.

Die erweiterte Meldebescheinigung (ehemalige Aufenthaltsbescheinigung) ist in der Regel nur zur Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt oder zur Vorlage bei Botschaften / Konsulaten erforderlich.

Mit der einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung wird bestätigt, dass Sie zum Zeitpunkt ihrer Ausstellung unter den angegebenen Daten im Melderegister der Stadt Brühl gespeichert sind oder waren.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsberechtigt ist die Person, deren personenbezogenen Daten im Melderegister gespeichert sind.
  • Für Personen unter 16 Jahren müssen die gesetzlichen Vertretenden die Meldebescheinigung beantragen.
  • Benötigen Sie die Meldeauskunft für soziale Zwecke, wie zum Beispiel Kindergeld, Rentenversicherung, Krankenkasse oder Wohngeld, so weisen Sie dies bitte durch entsprechende Unterlagen nach.

Gebühren

  • Die Gebühr beträgt 9 Euro.
  • Online können folgende Bezahlmöglichkeiten genutzt werden:
    giropay, Visa, MasterCard, PayPal.
  • Meldebescheinigungen für soziale Zwecke, wie zum Beispiel Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kindergeld oder Wohngeld, sind kostenfrei.

Antragsverfahren

  • Sie können die Meldebescheinigung online beantragen. Hier geht es zum Online-Antrag. Die Meldebescheinigung wird auf dem Postweg an Ihre im Melderegister gespeicherte Anschrift versandt.
  • Sie können die Meldebescheinigung ebenfalls persönlich unter Vorlage Ihres Ausweises beim Brühler Bürgeramt an der Servicetheke beantragen. Hierfür ist keine Terminbuchung erforderlich.

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051