Landtagswahl 2022

Am Sonntag, 15. Mai 2022, fand in Nordrhein-Westfalen die Landtagswahl statt.

Im Wahlkreis Rhein-Erft-Kreis III, zu dem Brühl gehört, wurde Gregor Golland (CDU) mit 37,05 Prozent der Stimmen wiedergewählt.

Bei der Wahl zum Landtag waren 32.637 Brühlerinnen und Brühler wahlberechtigt. 19.812 Brühlerinnen und Brühler (60,7 Prozent) gaben ihre Stimme ab.


Erststimmen

Balkendiagramm der Erststimmen


Partei

Prozent

CDU

34,45

GRÜNE

25,61

SPD

25,11

FDP

5,36

Sonstige

9,47

Zweitstimmen

Balkendiagramm der Zweitstimmen


Partei

Prozent

CDU

34,55

SPD

24,26

GRÜNE

24,04

FDP

5,36

Sonstige

11,8

Landtagswahl 2022

Alle Wahlergebnisse finden Sie im Votemanager Brühl. Hier können Sie auch nach Erst- und Zweitstimmen bzw. Wahlbezirken und Stadtteilen filtern.

Votemanager Brühl


Wahlbezirk und Wahllokale

Hier finden Sie Informationen zu Ihrem Wahllokal bzw. welchem Wahllokal Ihre Adresse zugeordnet ist.


Briefwahl

Brief mit Stift

Wer bei der anstehenden Landtagswahl am Wahlsonntag nicht im Wahllokal wählen kann oder möchte, hat wie immer die Möglichkeit, seine Stimme vorab per Briefwahl abzugeben. Ab Dienstag, 19. April 2022, öffnet die Stadt Brühl das Briefwahlbüro. Letzter regulärer Tag: Freitag, 13. Mai 2022.

Informationen zur Briefwahl

Wegen der laufenden Bauarbeiten zum Neubau des Rathauses B am Steinweg befindet sich das Briefwahlbüro wieder im Erdgeschoss des Rathauses A, Uhlstraße 3, Sitzungsraum A 013. Der Zugang erfolgt coronabedingt nicht über den Haupteingang, sondern über den südlichen Seiteneingang im Bereich des Durchgangs Richtung Schlosspark und wird durch entsprechende Beschilderung gekennzeichnet.

Das Briefwahllokal ist nicht direkt barrierefrei zu erreichen. Für Wählerinnen und Wähler mit Geheinschränkungen stehen daher Hilfskräfte am Seiteneingang bereit, die bei Bedarf einen barrierefreien Zugang ermöglichen. Beim Betreten des Rathauses sind die üblichen Hygienemaßnahmen einzuhalten. Abstand halten und das Tragen einer Maske (medizinische Maske oder FFP2-Maske) ist daher, wenn nicht aus gesundheitlichen, attestierten Gründen unmöglich, erforderlich. Es gilt weiterhin die 3-G-Regel, deren Einhaltung stichprobenartig kontrolliert wird.

Das Briefwahlbüro ist bis zum Freitag vor der Wahl von montags bis samstags wie folgt geöffnet:

Montag bis Mittwoch: 7:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 7:30 bis 18:00 Uhr
Freitag: 7:30 bis 12:30 Uhr
Samstag: 10:00 bis 12:30 Uhr
(Ausnahme: Freitag, 13. Mai 2022: 7:30 bis 18:00 Uhr)
Das Briefwahlbüro ist am Samstag, 14. Mai 2022, nicht mehr geöffnet.

Gegen Vorlage des Personalausweises und eines eigenhändig unterschriebenen Antrags auf Erteilung eines Wahlscheins (Briefwahlantrag siehe oben) können dort Briefwahlunterlagen abgeholt werden. Wer möchte, kann auch direkt vor Ort wählen. Briefwahlunterlagen können auch formlos per Brief, Telefax (02232 79-2819) oder E-Mail (wahlbuero@bruehl.de) angefordert werden.

Darüber hinaus ist hier ein Online-Antrag hinterlegt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu verwenden, die ab 12. April 2022 übersandt wird. Dort ist ebenfalls ein Antrag abgedruckt. Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.

Briefwahlanträge müssen persönlich unterschrieben sein. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss die Berechtigung durch schriftliche Vollmacht nachweisen. Briefwahlanträge können im Rathaus abgegeben, an die Stadt Brühl geschickt oder in den Briefkasten am Rathaus A, Uhlstraße 3, eingeworfen werden.

Letzter Tag für die Entgegennahme von Briefwahlanträgen ist der Freitag vor dem Wahltag, 13. Mai 2022, 18 Uhr. Danach kann ein Briefwahlantrag nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden.

Die beantragten Briefwahlunterlagen werden persönlich ausgehändigt, nach Hause gesandt oder auch an eine andere, angegebene Adresse geschickt. Die Abholung von Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird, sich die bevollmächtigte Person ausweisen kann und schriftlich versichert, dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.

Weitere Informationen zur Wahl und zum Briefwahlverfahren erteilt die Stadt Brühl unter den Telefonnummern: 02232 792820, 02232 792850, 02232 792920 und 02232 792881. Fragen werden auch unter der Mailadresse wahlbuero@bruehl.de beantwortet.


Weitere Informationen

Alle weiteren wichtigen Informationen zur Wahl finden Sie auf der Website des Landtags NRW.

Die Landeszentrale für politische Bildung NRW hat zudem eine Broschüre erstellt, um in Leichter Sprache über die Landtagswahlen zu informieren. 

Downloads:

Bekanntmachung Landtagswahl 2022

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl 2022


Landtagswahl 2017 

Landtagswahl am 14. Mai 2017

Die Wahl des 17. Landtags Nordrhein-Westfalen fand am 14. Mai 2017 statt. In Brühl lag die Wahlbeteiligung bei 69,27 % (2012: 63,89%, 2010: 63,71%). Das Direktmandat im Wahlkreis 7 Rhein-Erft-Kreis III gewann Gregor Golland (CDU).

Wahlergebnisse Landtagswahl NRW 2017
Wahlergebnisse Landtagswahl NRW 2017

Wahlergebnisse der Landtagswahl 2017 aus Brühl


Andres (SPD)                             35,09 %
Golland (CDU)                            36,70 %
Bortlisz-Dickhoff (GRÜNE)           6,75 %
Bombis (FDP)                               8,97 %
Hupp (PIRATEN)                           1,92 %
Recht (DIE LINKE)                         3,82 %
Zens (FREIE WÄHLER                  1,15 %
Graf (AFD)                                     5,59 %


Die Ergebnisse der einzelnen Brühler Wahlbezirke und die Ergebnisse in den anderen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises können Sie hier online abrufen. Nutzen Sie dazu den nachfolgenden Link:

wahlen.kdvz-frechen.de


Wahlergebnisse Landtagswahl NRW 2012

Golland (CDU) 33,70 %
Andres (SPD) 41,77%
Bortlisz-Dickhoff (GRÜNE) 11,23 %
Bombis (FDP) 4,40 %
Bens (DIE LINKE) 2,27 %
Hupp (PIRATEN) 6,64 %

Spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl benachrichtigt das Wahlamt mit der "Wahlbenachrichtigung" jede wahlberechtigte Person, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Bis zum Freitag vor dem Wahlsonntag können Sie die Briefwahl (Wahlscheinantrag) auf die folgende Weise (Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines) bestellen.


  • Der bequemste und einfachste Weg führt über unser Online-Formular. Sie füllen es an Ihrem PC aus und senden es über eine gesicherte Verbindung direkt zum Wahlamt.
  • Den Antrag in der PDF-Version müssen Sie ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und an das Wahlamt leiten.
  • Auch ein formloser Antrag per Brief, Telefax oder E-Mail ist möglich.


So haben Sie die Möglichkeit von zu Hause aus zu wählen. Ihre Briefwahlunterlagen schicken wir Ihnen aber auch an Ihren Urlaubsort oder eine andere Adresse, an der sich sich zur Zeit aufhalten.

Briefwahlantrag für Dritte nur mit Vollmacht
Wer für einen anderen (auch Angehörige) den Antrag auf Briefwahl stellen möchte, muss durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist. Die bevollmächtigte Person darf höchstens vier Wahlberechtigte vertreten; sie hat dies dem Wahlbüro gegenüber schriftlich zu versichern und sich auf Verlangen auszuweisen.


Mail: wahlbuero@bruehl.de

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und - das war neu - mindestens seit dem 16. Tag vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen wohnt.


Zwei Stimmen bei der Landtagswahl 2017

Bei der Landtagswahl haben alle Wahlberechtigte insgesamt 2 Stimmen. Mit der Erststimme wird der Landtagsabgeordneten gewählt. Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt Kurz zusammengefasst: Mit der Erststimme unterstützen Sie den gewünschten Wahlkreiskandidaten und mit der Zweitstimme die Partei die im Landtag vertreten sein soll. Das gleiche Prinzip wird auch bei der Bundestagswahl angewandt.


www.mik.nrw.de/landtagswahl-2017

Homepage des Landeswahlleiters des Landes NRW

www.bsv-nordrhein.de
Wählen mit Sehbehinderung: Ansprechpartner zur Erstellung der Stimmzettelschablonen

www.erstwaehler.nrw.de

Wissenswerte rund um die Landtagswahlen

www.mik.nrw.de/landtagswahl-2017
Landtagswahl in leichter Sprache

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051