Elektroschrott

Elektroschrott

Elektroschrott ist voll wertvoller Rohstoffe, die wiederverwendet oder recycelt werden. können. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Entsorgung der Geräte. Bei wilder Entsorgung oder Verwertung durch nicht zertifizierte Schrotthändler droht dem Eigentümer nicht nur ein Bußgeld. Viel schlimmer ist die Gefahr für unsere Umwelt.

Die Stadt Brühl ist ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb. Wir sorgen nicht nur für eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Trennung und Weiterleitung in die vorgesehenen Wertstoffkreisläufe. Wir stellen darüber hinaus Abgabestellen für alle Arten von Kleingeräten und Leuchtstoffröhren bereit und holen auf Wunsch gegen eine kleine Gebühr auch weiße Ware, also Elektrogroßgeräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke etc. aus Brühler Haushalten ab.

Elektro-/Elektonikgerätegesetz (ElektroG)

Elektro- und Elektronikgeräte sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Doch ihre Lebensdauer ist begrenzt. Ist etwa eine Waschmaschine endgültig defekt, so verwandelt sich der unentbehrliche Haushaltshelfer in problematischen Elektroschrott. Andere Geräte landen bereits dann auf dem Müll, wenn sie eigentlich noch funktionstüchtig sind. Gerade Computer oder Produkte der Unterhaltungselektronik werden häufig allein deswegen weggeworfen, weil neue leistungsfähigere Geräte auf den Markt kommen. So nimmt die Menge des Elektro- und Elektronikmülls dreimal so schnell zu wie der übrige Siedlungsmüll.

Da Elektro- und Elektronik-Altgeräte erhebliche Mengen an Schadstoffen (Quecksilber, Blei, Cadmium, FCKW) enthalten, sind diese Abfälle ein bedeutender Faktor für die Belastung kommunaler Abfälle mit Schadstoffen. Darüber hinaus gehen bei der Entsorgung wertvolle Rohstoffe wie Edelmetalle oder sortenreine Kunststoffe verloren.

Das Elektrogeräte-Gesetz

Elektro-Altgeräte werden an kommunalen Sammelstellen kostenlos angenommen.

Handelnde und Herstellende können freiwillig Altgeräte zurücknehmen. Dieser Service ist für Verbraucherinnen und Verbraucher ebenfalls kostenlos. Am besten beim Neukauf fragen, ob das Altgerät zurückgegeben werden kann.

Altgeräte dürfen nicht mehr mit dem Restmüll entsorgt werden. Verbraucherinnen und Verbraucher sind verpflichtet, diese bei den kommunalen Sammelstellen bzw. im Handel oder beim Herstellernden abzugeben.

Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen für die Rückgabe von Altgeräten bei kommunalen Sammelstellen bzw. Händlern oder Herstellern, die diesen Service freiwillig bieten, nichts zu zahlen. Für Geräte, die mit dem Sperrmüll oder von Firmen zu Hause abgeholt werden, können jedoch weiterhin Transportkosten fällig werden.

Kommunen können nach wie vor ihre Kosten in die Abfallgebühren einbeziehen. Die Abfallgebühren dürfen jedoch nur in Ausnahmefällen steigen. Denn bei ihnen entfallen die bisherigen Kosten für die Entsorgung der Altgeräte, die von den Herstellern zu tragen sind.

Kennzeichnung: Das Symbol "durchgestrichene Mülltonne" soll daran erinnern, dass dieses Gerät separat entsorgt werden muss. Elektrische und elektronische Geräte, die ab dem 24. März 2006 verkauft wurden, müssen mit diesem Symbol gekennzeichnet sein. Aber: Die Rückgabepflicht gilt auch für nicht gekennzeichnete Altgeräte!

Herstellende müssen die von den Kommunen gesammelten Altgeräte zurücknehmen und recyceln oder sachgerecht entsorgen.


Service: Entsorgung von Elektro-Kleingeräten

Brühler Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, ausrangierte Elektro-Kleingeräte bis 30 Zentimeter Kantenlänge kostenlos abzugeben. Hierzu stehen spezielle Sammelboxen an folgenden Abgabestellen bereit:

  • Globus Baumarkt
  • HIT-Markt
  • Wertstoffhof

Elektro-Kleingeräte sind zum Beispiel: Armbanduhren, Babyphone, Bügeleisen, Discman, Diktiergeräte, elektrische Zahnbürsten, elektrisch betriebenes Kleinspielzeug, Föhn, Gameboy, Haarschneidegeräte, Handy, Hörgeräte, Miniradio, Navigationsgerät, Taschenlampe, Taschenrechner, Toaster, Radio, Radiowecker, Rasierapparate, Rauchmelder, Stoppuhren, Walkman, Wecker etc.


Service: Abholung von Haushaltsgroßgeräten

Haushaltsgroßgeräte, also "Weiße Ware" (Kühlgeräte, Elektroherde, Waschmaschinen etc.) und Fernseher, dürfen nicht zum Sperrmüll gestellt werden, sondern können gegen eine Transportpauschale von 10 Euro (max. vier Geräte pro Haushalt) an einem vereinbartem Termin abgeholt werden.

Zusätzlich besteht eine kostenlose Abgabemöglichkeit auf dem Wertstoffhof. Gerne beantworten wir Ihre Fragen unter 02232 702800.


Wie wird ein Abholtermin vereinbart?

  • Online-Terminvereinbarung
  • Telefonische oder persönliche Vereinbarung über das Kundencenter der Stadtwerke Brühl

Die Terminvereinbarung erfolgt wie bei der Beauftragung des Sperrmülls. Genauere Informationen finden Sie unter Sperrmüll.

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051