Brühler Friedhöfe: Übersicht

Die Brühler Friedhöfe sind sowohl Ruhestätte als auch Lebensraum. Hier kommen sich Leben und Tod am nächsten. Die Friedhöfe sind mit ansprechenden Grünanlagen ausgestattet und jedem ist es erlaubt, die Parkanlage und den Ort der Ruhe zu besuchen.

Es ist aus Respekt vor den Verstorbenen und den Angehörigen selbstverständlich, dass ein Aufenthalt dort mit der Würde des Ortes vereinbar sein muss. Es wird erwartet, dass die Ruhe und Sauberkeit des Friedhofes von allen Besucherinnen und Besuchern respektiert und gewahrt wird.


Friedhofsregeln

Auf den Friedhöfen ist nicht gestattet (siehe auch § 5 der Friedhofs- und Bestattungssatzung für die Stadt Brühl):

  • die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren mit Ausnahme von Kinderwagen, Rollstühlen, Fahrrädern sowie Fahrzeugen der Friedhofsverwaltung und der für den Friedhof zugelassenen Gewerbetreibenden,
  • ohne schriftlichen Auftrag von Berechtigten bzw. ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig zu fotografieren,
  • Druckschriften zu verteilen, ausgenommen Drucksachen, die im Rahmen der Bestattungsfeier notwendig und üblich sind,
  • den Friedhof und seine Einrichtung, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigt zu betreten,
  • Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern,
  • Tiere mitzubringen, ausgenommen Hunde sowie
  • Hunde frei laufen zu lassen. Sie sind an kurzer Leine zu führen.

Friedhofspläne

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051