Rundfunkgebührenbefreiung oder Ermäßigung

Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags wird nur auf Antrag und nur durch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ausgesprochen. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen zum Antragsverfahren sowie Antragsvordrucke finden Sie direkt beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.

Für den Antrag fallen keine Gebühren an.

Antragsverfahren

Auf der Website des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice können Sie einen entsprechenden Antrag ausfüllen und ausdrucken sowie unterschreiben und auf dem Postweg an:

ARD ZDF Deutschland Beitragsservice, 50656 Köln übersenden.

Alternativ können Sie den Antrag auch beim Brühler Bürgeramt abgeben. Wir leiten diesen an den Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio weiter. Die weitere Bearbeitung erfolgt durch den Beitragsservice.

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051