Bestattungsformen

Friedhöfe Brühl

Auf den Brühler Friedhöfen werden Sarg- und Urnenbestattungen in unterschiedlichen Ausprägungen hinsichtlich Grabgestaltung, Pflege, Grabanordnung und Wahrung der Anonymität angeboten.

Die Friedhofsverwaltung bietet Ihnen dazu gerne einen individuellen Beratungsservice an.

Alle rechtlichen und preislichen Informationen zur Beerdigungskultur in Brühl können Sie den entsprechenden Satzungen entnehmen, die Sie unter Formulare/Downloads finden.


Die Beerdigungsgebühren finden Sie am Ende dieser Seite.

Download:
Bestattungskultur – Bestattungen auf den Friedhöfen der Stadt Brühl


Das Wahlgrab

möglich bei Sarg- oder Urnenbestattung

Diese Grabform wird auf allen sechs Friedhöfen angeboten. Hier kann eine Familie über Generationen hinweg in einer individuell ausgesuchten Grabstätte bestattet werden. In einem Sargwahlgrab können pro Grabstelle ein Sarg und acht Urnen innerhalb der gesetzlichen Ruhefrist bestattet werden. In einem Urnenwahlgrab können vier Urnen bestattet werden.

Ein Wahlgrab kann zu Lebzeiten erworben werden. Hier hat man die Möglichkeit ein Grab in einem Friedhofsteil zu erwerben, der einem von der Lage und Rahmenbepflanzung her gefällt.

Grabart

DAUER

KOSTEN

Wahlgrab allgemeine Lage

für 20 Jahre

1.853,00 Euro

Wahlgrab allgemeine Lage

für 25 Jahre

2.316,25 Euro

Wahlgrab Sonderlage

für 20 Jahre

3.913,00 Euro

Wahlgrab Sonderlage

für 25 Jahre

4.891,25 Euro

Das Baumgrab

Diese Bestattungsform wird nur auf dem Südfriedhof angeboten. Es sind nur auflösbare Urnen zu verwenden. Am Baum ist eine Stelle aus Stein, an der man eine Inschrift vom Steinmetz einhauen lassen kann (auf eigene Kosten). Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist erlöschen alle Rechte und Pflichten. Ein Nachkauf ist nicht möglich.

Baumgrab für 20 Jahre = 1.439,00 Euro

Partnerbaumgrab für 20 Jahre = 1.465,00 Euro


Das pflegefreie Grab

möglich bei Sarg- und Urnenbestattung

Diese Bestattungsform wird nur auf dem Südfriedhof angeboten. Hier kann eine Verstorbene oder ein Verstorbener in einem von der Friedhofsverwaltung vorgegebenen Feld bestattet werden. Jedes Grab ist mit einer Steinplatte in der Größe 40 x 60 Zentimeter versehen, die erdbündig verlegt ist. Diese Platte ist im Preis enthalten und kann auf eigenen Kosten vom Hinterbliebenen beschriftet werden oder gegen eine gleichgroße individuelle Platte ausgetauscht werden. Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist erlöschen alle Rechte und Pflichten. Ein Nachkauf ist nicht möglich.

GRABART

DAUER

KOSTEN

Pflegefreies Sargbestattungsgrab

für 20 Jahre

1.961,00 Euro

Pflegefreies Urnenbestattungsgrab

für 20 Jahre

1.339,00 Euro

Das Gemeinschaftsgrab

möglich bei Urnenbestattungen

Diese Bestattungsform wird nur auf dem Südfriedhof angeboten. Die Grabstelle einschließlich Grabdenkmal und professioneller Grabpflege für 20 Jahre ist im Grabpreis enthalten. Die Steininschrift kann vom Hinterbliebenen auf eigene Kosten vom Steinmetz eingemeißelt werden. Nach 20 Jahren erlöschen alle Rechte und Pflichten.

Urnengemeinschaftsgrab mit Pflege für 20 Jahre = 1.465,00 €


Das Reihengrab

möglich bei Sarg- und Urnenbestattung

Diese Bestattungsform wird auf allen sechs Friedhöfen angeboten. Hier kann eine Person in einem von der Friedhofsverwaltung vorgegebenen Feld bestattet werden. Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist erlöschen alle Rechte und Pflichten. Ein Nachkauf ist nicht möglich.

Grabart

DAUER

KOSTEN

Reihengrab-Sarg

für 20 Jahre

1.068,00 Euro

Reihengrab-Sarg

für 25 Jahre

1.335,00 Euro

Reihengrab-Urne

für 20 Jahre

669,00 Euro

Reihengrab-Urne

für 25 Jahre

836,25 Euro

Muslimische Bestattungen

Auf dem Nordfriedhof bieten wir die Möglichkeit von muslimischen Bestattungen an. Ein Waschraum ist vorhanden.


Zusammenfassung Nutzungsgebühren

Art der Leistung

Betrag

Wahlgrab allgemeine Lage für 20 Jahre

1.853,00 Euro

Wahlgrab allgemeine Lage für 25 Jahre

2.316,25 Euro

Wahlgrab Sonderlage für 20 Jahre

3.913,00 Euro

Wahlgrab Sonderlage für 25 Jahre

4.891,25 Euro

Urnenwahlgrab für 20 Jahre

1.255,00 Euro

Urnenwahlgrab für 25 Jahre

1.568,75 Euro

Reihengrab Personen über 5 Jahre für 20 Jahre

1.068,00 Euro

Reihengrab Personen über 5 Jahre für 25 Jahre

1.335,00 Euro

Reihengrab Kinder unter 5 Jahre für 15 Jahre

437,00 Euro

Reihengrab Kinder unter 5 Jahre für 20 Jahre

582,67 Euro

Urnenreihengrab für 20 Jahre

669,00 Euro

Urnenreihengrab für 25 Jahre

836,25 Euro

pflegefreies Erdbestattungsgrab für 20 Jahre

1.961,00 Euro

pflegefreies Urnenbestattungsgrab für 20 Jahre

1.339,00 Euro

Baumgrab für 20 Jahre

1.439,00 Euro

Partnerbaum für 20 Jahre

1.774,00 Euro

Urnengemeinschaftsgrab mit Pflege

1.465,00 Euro

Beerdigungsgebühren

Es ist nicht pietätlos gegenüber den Verstorbenen in Verdingung mit dem Tod von Kosten zu sprechen. Viele Bürger sorgen Zeit ihres Lebens für alle anfallenden Aufwendungen in Verbindung mit ihrer Beisetzung sogar selbst vor, zum Beispiel durch eine Sterbeversicherung.

Um den Angehörigen alle Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir Ihnen die Brühler Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen auch zum Download bereitgestellt. Die Gebührensatzung ist unter Formulare zu finden.

Art der Leistung

Betrag

Bereiten und Verfüllen des Grabes


bei Personen über 5 Jahre

773,00 Euro

bei Personen unter 5 Jahre

492,00 Euro

Benutzung der Trauerhalle

234,00 Euro

Benutzung der Kühlzelle pro Kalendertag

42,00 Euro

Beisetzung von Ascheresten

351,00 Euro

Frühgeburtenbeisetzung ohne besonderes Grab

281,00 Euro

Abräumen Einzelstelle/Urnengrab

219,00 Euro

Abräumen Doppelstelle

355,00 €

Stand: Januar 2021

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051