Bebauungsplanverfahren 04.18 "Südlich Hedwig-Gries-Straße/  Sophie-Scholl-Straße"

Mit dem Bebauungsplan wird die westliche Fläche als allgemeines Wohngebiet und die östliche Fläche als Mischgebiet entwickelt. Hierdurch soll eine städtebauliche Abstufung von gewerblichen Nutzungen, die das Wohnen nicht stören, zu Wohnnutzungen erreicht werden.

Die Ausweisung als Mischgebiet ermöglicht zudem die Ansiedlung neuer gewerblicher Nutzungen, wie z.B. Dienstleistungen, Läden, Gastronomie, Apotheken o.ä., die bisher noch nicht in Brühl-Ost vertreten sind.

Geplant ist eine Mischung aus Geschosswohnungsbau und Reihenhäusern. Entlang der Bergerstraße soll eine drei- bis viergeschossige L-förmige Zeilenbebauung entstehen, um die vorhandenen Lärmimmissionen der angrenzenden Gewerbebetriebe bzw. den Verkehrslärm der Bergerstraße aus dem Gebiet herauszuhalten.

Im Innenbereich ist eine Auflockerung der Bauweise in Form von drei- bis viergeschossigen Stadtvillen vorgesehen. Zur angrenzenden Wohnbebauung im Westen ist die Ausweisung von zweigeschossigen Reihenhäusern geplant.

Nähere Informationen erhalten Sie unter den nachstehenden Links.

Das Vorhabenblatt enthält eine ausführliche Projektbeschreibung, einschließlich Angaben zu Kosten und Zeitrahmen.

Alle Vorhabenblätter sind in der Vorhabenliste der Stadt Brühl zusammengefasst.


Weitere Informationen finden Sie hier:

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051