Bebauungsplan 04.23 "Gewerbe- und Sondergebiet süd-lich Lise-Meitner-Straße"

Im Bereich südlich der Lise-Meitner-Straße haben in den letzten Jahren verschiedene Entwicklungen stattgefunden.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 04.23 sollen die Art und das Maß der baulichen Nutzung definiert und die Nutzungen im Plangebiet städtebaulich geordnet werden. Die Flächen sollen als Sondergebiete und Gewerbegebiete festgesetzt werden, welche einerseits die existierenden Nutzungen umfassen und andererseits die unkontrollierte Ausdehnung weiterer Einzelhandelsflächen verhindern.

Die Flächen sollen im beschleunigten Verfahren als Bebau-ungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan, welcher die Flächen derzeit als gewerbliche Bauflächen darstellt, wird im Wege der Berichtigung angepasst.

Nähere Informationen erhalten Sie unter den nachstehenden Links.
Das Vorhabenblatt enthält eine ausführliche Projektbeschreibung, einschließlich Angaben zu Kosten und Zeitrahmen.

Alle Vorhabenblätter sind in der Vorhabenliste der Stadt Brühl zusammengefasst.

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Stadt Brühl

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