MobilPass
Viele Menschen im VRS-Verbundraum können – je nach Zuständigkeit – beim JobCenter oder Sozialamt bzw. dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) einen MobilPass bekommen und damit ihre Tickets mit Ermäßigung kaufen.
Die Stadt Brühl vergibt den Mobilpass an Sozialhilfebezieherinnen und Sozialhilfebezieher, die folgende Leistungen erhalten:
- Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufender Hilfe von Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (SGB XII)
- Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Ansprechperson hierfür ist:
Frau Faßbender
Rathaus C
Hedwig-Gries-Straße 100, G10
50321 Brühl
Telefon: 02232 794430
jfassbender@e0775d16d4f74f27b5f1b8aba8931a4fbruehl.de
Das Jobcenter ist zuständig für Bezieherinnen und Bezieher von:
- ALG II
- Sozialgeld (SGB II)
Der LVR ist zuständig für Bezieherinnen und Bezieher von:
- laufenden Leistungen der Kriegsopferfürsorge (beim zuständigen LVR)