Mobilpass

Viele Menschen im VRS-Verbundraum können – je nach Zuständigkeit – beim JobCenter oder bei der Abteilung Sozialleistungen und Wohnungswesen einen MobilPass bekommen und damit ihre Tickets mit Ermäßigung kaufen.

Die Stadt Brühl vergibt den Mobilpass an Sozialhilfebezieherinnen und Sozialhilfebezieher, die folgende Leistungen erhalten:

  • Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufender Hilfe von Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (SGB XII)
  • Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Wohngeld

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Sachbearbeiterin / Ihren Sachbearbeiter oder an sozialleistungen@bruehl.de oder bei Bezug von Wohngeld oder Lastenzuschuss an wohngeldstelle@bruehl.de.

Das Jobcenter ist zuständig für Bezieherinnen und Bezieher von:

  • ALG II
  • Sozialgeld (SGB II)

Der LVR ist zuständig für Bezieherinnen und Bezieher von:

  • laufenden Leistungen der Kriegsopferfürsorge (beim zuständigen LVR)

Die Wohngeldstelle ist zuständig für die Bezieherinnen und Bezieher von

  • Wohngeld und Lastenzuschuss

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051