Parkausweise für Bewohnerinnen und Bewohner

Für Bewohnerinnen und Bewohner in bestimmten Wohngebieten hat die Stadt Brühl Erleichterungen für das Parken durch die Einrichtung des Bewohnerparkens vorgesehen. Wer in diesen Straßen mit Hauptwohnsitz gemeldet und auch tatsächlich wohnhaft ist, kann einen Bewohnerparkausweis beantragen. Der Bewohnerparkausweis sichert keinen speziellen Parkplatz, sondern gestattet das Parken in besonders ausgewiesenen Bereichen. Es wird nur ein Ausweis pro Haushalt ausgestellt.


Parkausweise 2024

Die Parkausweise für Bewohnerinnen und Bewohner für das Jahr 2024 können ab sofort an der neuen Infotheke im Rathaus B, Steinweg 1, ohne Terminvereinbarung abgeholt werden.

Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
Montag, Mittwoch und Freitag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 18:00 Uhr
Samstag: jeden ersten Samstag im Monat von 9:00 bis 13:00 Uhr

Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder ggf. eine Vollmacht für den Abholenden mit. Die jährliche Gebühr beträgt 144 Euro.


Neuanträge sind an die Abteilung Ordnung (siehe Kasten Ansprechpartnerin) zu richten. Bei persönlicher Vorsprache (derzeit nur nach telefonischer Terminvereinbarung) kann der Bewohnerparkausweis sofort mitgenommen werden. Der Antrag steht Ihnen hier zum Download bereit.

Was wird benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kraftfahrzeugschein
  • ein gegebenenfalls bereits vorhandener Parkausweis
  • Mietvertrag (Nachweis, dass keine Garage oder Stellplatz vorhanden ist)

Der Antrag kann persönlich oder durch einen Bevollmächtigten gestellt werden. Der Parkausweis wird gegen Barzahlung der Verwaltungsgebühr in der Höhe von 144 Euro sofort ausgehändigt.

Der Ausweis wird automatisch um ein Jahr verlängert. Sobald die Ausweise gegen Anfang Dezember des Vorjahres abgeholt werden können, erfolgt hier eine Info. 

Bei der Änderung des Kennzeichens, beim Kauf eines neuen Fahrzeuges oder bei Verlust des Bewohnerparkausweises wird gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,20 Euro ein neuer Bewohnerparkausweis ausgestellt.


Parkausweise für Schwerbehinderte

Unter "Soziales" finden Sie Informationen zu Parkausweisen für Schwerbehinderte.


Bewohnerparken-Regelung

Allgemeine Hinweise

Die Bewohnerparkzone ist in drei Bereiche (Nord, Süd und Ost) geteilt. Ausgegebene Bewohnerausweise sind unabhängig von der Lage der Wohnung (eigene Straße) für den darauf vermerkten Bereich (Nord, Süd oder Ost) gültig. Das bedeutet, dass Sie innerhalb des jeweils auf dem Ausweis vermerkten Bereichs alle dort ausgewiesenen Bewohnerstellplätze – gemäß den nachstehenden Regelungen – nutzen können.

Die Trennlinie der Bewohnerparkbereiche orientiert sich an der Straßenachse Steinweg / Schlossstraße und berücksichtigt dabei die vorhandene getrennte verkehrliche Erschließung der nördlichen bzw. südlichen Innenstadt.

Pro Haushalt kann nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden.

Der Bewohnerparkausweis wird nur für ein auf die Halterin oder den Halter zugelassenes Fahrzeug ausgestellt. Ausnahmen können gegebenenfalls für privat genutzte Firmenfahrzeuge oder Fahrzeuge von Verwandten in gerader Linie möglich sein. Dann ist eine Erklärung der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters vorzulegen, aus der hervorgeht, dass das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde (Rückseite des Antrags).

Reines Bewohnerparken – ganztägig

In diesen Bereichen dürfen Sie mit Ihrem Bewohnerparkausweis ganztägig die ausgewiesenen Stellplätze nutzen. Für alle anderen Verkehrsteilnehmenden ist das Parken hier nicht zulässig.

Süd:

  • Mühlenstraße (in Höhe Modehaus aachener zwischen Steinweg und Bleiche)
  • Tiergartenstraße
  • Wallstraße südlich

Nord:

  • Kentenichstraße
  • Schlossstraße

Bewohnerparken ganztägig
(bei gleichzeitiger Bewirtschaftung mit Parkschein in der Zeit von 8:00 bis 20:00 Uhr)

In diesen Bereichen dürfen Sie mit Ihrem Bewohnerparkausweis ganztägig die ausgewiesenen Stellplätze nutzen. Alle übrigen Verkehrsteilnehmenden müssen während des oben genannten Zeitraumes einen kostenpflichtigen Parkschein am Automaten erwerben.

Parkzone Nord

  • Gartenstraße
  • Hermannstraße
  • Josefstraße
  • Kempishofstraße zwischen Mühlenstraße und Wallstraße
  • Mayersweg (bis Ecke Gartenstraße)
  • Mühlenstraße nördlich
  • Schützenstraße
  • Wallstraße nördlich

Besonderheiten Nord

Parkplatz Belvedere:
Es sind 15 Parkplätze ausschließlich für Bewohnerinnen und Bewohner mit dem Zusatz BLV vorhanden (vor Nordgarten des Schlosses). Diese dürfen allerdings nur von Ausweisinhabenden mit dem Zusatz "BLV" genutzt werden. Es handelt sich um Bewohnerinnen und Bewohner der Straßen: Bahnhofstraße, Burgstraße, Kölnstraße 1 bis 27 und 2 bis 30, Markt und Schlossstraße.

Der Parkplatz Belvedere steht für das Bewohnerparken nur begrenzt zur Verfügung, und zwar montags bis samstags von 18 bis 9 Uhr des Folgetages sowie sonn- und feiertags ganztägig.

Parkzone Ost (ab 1. Januar 2023)

  • Am Inselweiher
  • Franzstraße
  • Parkstraße
  • Stephanstraße
  • Wilhelmstraße

Parkzone Süd

  • Bonnstraße bis Hausnummer 121 bzw. 158
  • Hubert-Geuer-Straße
  • In der Maar
  • Mertener Straße
  • Pingsdorfer Straße bis Hausnummer 31 bzw. 34
  • Roisdorfer Straße
  • Walberberger Straße
  • Waldorfer Straße

Besonderheiten Süd

Parkplatz Südfriedhof Bonnstraße:
Der Parkplatz Südfriedhof ist von der Bewohnerparkregelung ausgenommen und kann daher nur von 18:00 bis 8:00 Uhr des Folgetages mit dem Bewohnerparkausweis genutzt werden.

Parkplatz Am Amtsgericht:
Der Parkplatz Am Amtsgericht in der Clemens-August-Straße steht für das Bewohnerparken nur begrenzt zur Verfügung, und zwar montags bis freitags von 18:00 bis 9:00 Uhr des Folgetages sowie samstags, sonn- und feiertags ganztägig.

Plan Bewohnendenparken Brühl

Zum Download:

Antrag auf Erteilung einer Parkerlaubnis für Bewohnerinnen und Bewohner

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051