Schiedspersonen

Wenn zwei sich streiten, helfen Schiedspersonen, denn Nachbarschaftsstreitigkeiten gehören nicht immer vor Gericht. Prozesse kosten Geld, Zeit und Nerven. Es ist besser einen Streit nach Möglichkeit außergerichtlich zu klären. Hierbei helfen die Schiedspersonen. Meistens kann ein Streit im Gespräch mit den streitenden Parteien ohne großen Aufwand gütlich beigelegt werden.

Schiedsamtsgesetz

Geregelt sind die Aufgaben in dem Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz – SchAG NRW).

Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzungen am 19. Juni und 11. Dezember 2023 die unten aufgeführten Bürger als Schiedspersonen für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Gemäß § 4 Schiedsamtsgesetz wurde die Wahl durch die Direktorin des Amtsgerichtes Brühl bestätigt.

Das Büro der Schiedspersonen finden Sie im Rathaus Uhlstraße 1 – 3, A 133, 1. Stock (mit Aufzug).

Die Schiedspersonen vertreten sich gegenseitig.

Schiedsamtsbezirk I (südlicher Stadtbezirk)

Schiedsmann:
Markus Limbach

Sprechzeiten nach Vereinbarung
Telefon: 02232 793325
E-Mail: markus.limbach@schiedsmann.de

Schiedsamtsbezirk II (nördlicher Stadtbezirk)

Schiedsmann:
Ferdinand Schütz

Sprechzeiten nach Vereinbarung
Telefon: 02232 793326
E-Mail: ferdinand.schuetz@schiedsmann.de

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051