Geruchsbelästigung

Sie möchten eine Geruchsbelästigung melden? Bitte nutzen Sie hierzu das Kontaktformular. Datum, Uhrzeit und genaue Beschreibung der Belästigung bitte nicht vergessen. Die Meldungen werden unmittelbar an die Bezirksregierung sowie alle weiteren zuständigen Behörden weitergeleitet.

geruchsbelaestigung.nrw


Bereits seit geraumer Zeit kann in Brühl, vornehmlich in den Ortsteilen Brühl-Heide und Brühl-West, aber zeitweise auch im gesamten Stadtgebiet, ein sehr unangenehmer Geruch wahrgenommen werden. Diese Fäulnisgerüche sind zu unterschiedlichen Zeiten und in unterschiedlicher Intensität feststellbar.

Die Geruchsimmissionsrichtlinie lässt für Wohngebiete eine Geruchshäufigkeit von zehn Prozent der Jahresstunden zu, bevor von einer Erheblichkeit der Beeinträchtigungen ausgegangen werden kann.

Es werden weitere Kontrollen erfolgen sowie eine Prüfung, inwieweit zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.

Die Bezirksregierung weist als zuständige Behörde darauf hin, dass die Geruchsbelästigungen kurzfristig mit Angabe des Ortes und der Zeit gemeldet werden sollen.

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051