Hilfe für Menschen in und aus der Ukraine

Ukrainische Flagge

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Phone: +49 2232 797171
Mail: ukrainehilfe@bruehl.de


Kontakt und FAQ (häufig gestellte Fragen)

Sie sind aus der Ukraine eingereist oder haben Menschen aus der Ukraine aufgenommen? Sicher haben Sie viele Fragen oder benötigen Unterstützung.

Sie erreichen die Hotline montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr unter 02232 797171 oder können Ihre Anfragen an ukrainehilfe@bruehl.de richten.

FAQ Bundesregierung

FAQ Land NRW

FAQ Rhein-Erft-Kreis


Aktuelle Informationen

Rechtliches

Derzeit leben viele Menschen aus der Ukraine in Brühl, zum Teil bei Verwandten und Freunden oder in privat angebotenen Unterkünften.

Für diese Personen gilt der Zeitraum von 90 Tagen als legitimierte Aufenthaltszeit. Erst danach müssen sie einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen.

Eine Aufenthaltserlaubnis kann jedoch bereits auch vor Ablauf des Zeitraumes von 90 Tagen beantragt und durch die zuständige Ausländerbehörde bewilligt werden. Vorab muss dazu eine Anmeldung über das Bürgeramt erfolgen.

Inhaberinnen und Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis kann eine Beschäftigung erlaubt werden.

Finanzielle Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bestehen grundsätzlich erst mit Erteilung des Aufenthaltstitels.

Aufgrund dieser rechtlichen Regelung hat die Kommune lediglich einen groben Überblick. Das umfasst sowohl die Bedarfe hinsichtlich finanzieller Leistungen sowie der Bedarfe der Krankenhilfe. Daher können auch die Zahlen der schulpflichtigen Kinder und der für die Kindertagesbetreuung vorgesehenen Kinder nicht konkret benannt werden.

Erst mit Anmeldung bei der Kommune, der Beantragung der genannten Leistungen (Äußerung eines Schutzgesuches) und des Antrages auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung werden valide Zahlen genannt werden können.

Da von Seiten des Landes Nordrhein-Westfalen bisher (Stand 23. März 2022) keine Zuweisung an die Kommune erfolgt ist, ist auch diesbezüglich keine Planungssicherheit gegeben. Mit entsprechenden Zuweisungen ist zukünftig zu rechnen, dennoch werden sicherlich auch auf privatem Wege weiterhin Menschen aus der Ukraine auch in Brühl ankommen.

Die aktuelle Situation ist im Vergleich zu den Jahren 2015/2016 aufgrund der oben dargestellten Regelungen rechtlich differenziert.

Derzeit werden alle bei der Stadt ankommenden Angebote für Sachspenden, Freizeit- und Bildungsangebote sowie die Angebote für ehrenamtliches Engagement aufgelistet und im Bedarfsfall umgehend abgefragt.


Die Stadt bittet, dass sich jede Person aus der Ukraine entsprechend meldet, um Planungssicherheit für die Kommune zu ermöglichen. Damit kann jede angemeldete Person eine individuelle Unterstützungs-, Beratungs- und Bildungschance erhalten.

Für alle Anfragen, die die individuelle Zukunftsplanung betreffen, kontaktieren Sie bitte die Hotline oder wenden Sie sich an die Integrationsbeauftragte der Stadt Brühl, Daniela Kilian im KOMM-MIT, Schildgesstraße 110, 50321 Brühl, 02232 797110, dkilian@bruehl.de.


Wichtiger Hinweis

Von unkoordinierten Fahrten an die ukrainische Grenze wird aufgrund der aktuellen Lage abgeraten.


Aufenthaltsstatus

Für die ersten 90 Tage Ihres Aufenthaltes gilt ein uneingeschränktes Aufenthaltsrecht. Spätestens nach 90 Tagen müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Nach der Anmeldung im örtlichen Einwohnermeldeamt erhalten Sie einen Termin beim Ausländeramt des Rhein-Erft-Kreises, damit Sie dort Ihre Aufenthaltserlaubnis beantragen können:

Bürgeramt, Uhlstraße 3, 50321 Brühl, 02232 793600
(bitte vorab einen Termin zur Anmeldung vereinbaren)


Finanzielle Unterstützung und Krankenhilfe

Sofern Sie finanzielle Leistungen und / oder Krankenhilfe beantragen möchten, melden Sie sich bitte im Fachbereich Soziales bei Frau Franke (02232 794480, sfranke@bruehl.de) oder Frau Wierz (02232 794410, rwierz@bruehl.de).

Eine vorherige Terminabsprache ist notwendig.

Sofern Sie Unterstützung oder Beratung benötigen in Hinblick auf Schwangerschaft und/oder Geburt, stehen Ihnen viele Beratungsstellen zur Verfügung.

Bitte beachten Sie auch die beigefügten Informationen.

Finanzielle Hilfen für Schwangere in Not 

Auskünfte zu Ansprechpersonen in konkreten Fällen erhalten Sie unter 02232 797171.

Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" hat aufgrund der aktuellen Entwicklungen sein Sprachangebot erweitert und bietet die kostenlose telefonische Beratung unter der 08000 116 016 auch auf ukrainisch an: Телефон довіри "Насильство щодо жінок"

Außerdem bietet die Stadt Brühl gemeinsam mit dem Frauenforum Brühl-Hürth e.V. Beratung und Unterstützung für von sexualisierter Gewalt bedrohte Frauen aus der Ukraine an. 


Unterkunft

Sofern Sie keine Unterkunft haben, melden Sie sich bitte ebenfalls im Fachbereich Soziales bei Herrn Dittrich (02232 794450, fdittrich@bruehl.de) oder Frau Klein (02232 794490, dklein@bruehl.de). Eine vorherige Terminabsprache ist notwendig.

Sie können Wohnraum anbieten? Bitte melden Sie sich im Fachbereich Soziales bei Frau Becker (02232 794382, bbecker@bruehl.de).

Auf der Website Warmes Bett werden zudem private Unterbringungsmöglichkeiten angeboten.


Kita und Schule

Mit der Anmeldung in einer Kommune werden Kinder und Jugendliche schulpflichtig. Hier finden Sie Informationen zum deutschen Schulsystem.

Unterstützung und Informationen bezüglich der Suche nach einem Schulplatz erhalten Sie ebenfalls über die Hotline: 02232 797171 oder ukrainehilfe@bruehl.de. Dort erhalten Sie ebenso Informationen zu Betreuungsangeboten.

Weitere Angebote und Beratung zur Tagesbetreuung oder Kindertageseinrichtungen erhalten Sie über das Familien- und Kinderbüro der Stadt Brühl, Frau Becker, 02232 794530 oder dbecker@bruehl.de.


Ukrainische Führerscheine

Der ukrainische Führerschein berechtigt sechs Monate lang zum Fahren eines Fahrzeugs. Danach muss dieser umgeschrieben werden. Bitte wenden Sie sich dazu an:

Straßenverkehrsamt Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Fahr- und Beförderungserlaubnisse

Telefon: 02271 8343642
fuehrerscheinstelle@rhein-erft-kreis.de

Weitere Informationen


Mobilität verbindet – App "German Road Safety"

Wer neu in einem Land ist, sammelt viele Eindrücke. Manches ist ungewohnt, anderes gut bekannt. Auch die Teilnahme am öffentlichen Verkehr stellt möglicherweise eine Herausforderung dar. German Road Safety möchte dabei helfen – mit kostenlosen Printmedien und einer App.

Ziel ist ein möglichst sicheres, mobiles Miteinander – für alle, die am öffentlichen Leben in Deutschland teilnehmen möchten.

Zur Website von German Road Safety


Konto

Zudem können Sie ein Konto bei einer Bank Ihrer Wahl eröffnen.


Sie möchten sich engagieren oder dolmetschen?

Sofern Sie sich engagieren, Spenden anbieten oder dolmetschen möchten, melden Sie sich bitte bei der Stabsstelle Integration unter 02232 797171 oder ukrainehilfe@bruehl.de.

Dies ermöglicht eine Kontaktaufnahme auch für bereits nach Brühl eingereiste Personen aus der Ukraine oder aber Informationen zu allen relevanten Themen und die Unterbreitung von Unterstützungsangeboten.

Zu den wichtigsten ausländerrechtlichen Fragestellungen informiert auch das Bundesministerium des Innern und für Heimat.


Sie möchten spenden?

Eine Auswahl an Spendenmöglichkeiten finden Sie auf der Website des Rhein-Erft-Kreises.

Die Stadt Brühl und der Förderverein Städtepartnerschaften e. V. sammelt für unsere Partnergemeine Kunice in Polen, die bereits mehr als 300 geflüchtete Menschen aufgenommen hat. 

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051