Wohngeld

Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. 


Aktuelles

Wohngeldreform 2023:

Zum 1. Januar 2023 trat die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.

Es ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.

Aufgrund des zu erwarteten hohen Antragsaufkommens bitten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngeldstelle, von Nachfragen zum Sachstand möglichst Abstand zu nehmen, und um Verständnis für mögliche Probleme bei der Umsetzung dieser umfassenden Reform.


Allgemeines

Hier haben wir Informationen rund um das Thema Wohngeld zusammengestellt.

Was ist Wohngeld?
Wer erhält Wohngeld?
Wie hoch ist das Wohngeld?
Wohngeld nur auf Antrag
Wohngeld online beantragen

Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Wer erhält Wohngeld?

Wohngeld wird als Mietzuschuss insbesondere gewährt an

  • Mieterinnen und Mieter,
  • Untermieter und Untermieterinnen,
  • Heimbewohnerinnen und Heimbewohner. 

Wohngeld wird als Lastenzuschuss insbesondere gewährt an Eigentümer und Eigentümerinnen von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen.

Wie hoch ist das Wohngeld?

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten hängt im Wesentlichen ab von

  • der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • der Höhe des Gesamteinkommens,
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung.

Antragstellung

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Wenn Sie einen Wohngeldanspruch haben, kann Wohngeld grundsätzlich erst ab dem Monat gezahlt werden, in dem der Antrag bei der Stadt Brühl eingegangen ist.

Die Antragstellung ist wie folgt möglich:

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag möglichst bereits die notwendigen Unterlagen bei. Welche Unterlagen erforderlich sind, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und richtet sich nach Ihren Verhältnissen. Eine Aufstellung von in Betracht kommenden Unterlagen finden Sie in den Antragsvordrucken. Ihre Originalunterlagen erhalten Sie zurück. Das Hochladen von Unterlagen im Onlineantrag ist voraussichtlich frühestens im 2. Quartal 2023 möglich.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des zuständigen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW.

Für alle weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngeldstelle zu den sonst üblichen Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminabsprache möglich sind.

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051