Jugendhilfeplanung

Jugendhilfeplanung ist eine wesentliche Pflichtaufgabe des Jugendamtes und beruht auf der gesetzlichen Grundlage von § 80 des achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII).

Was umfasst Jugendhilfeplanung?

Jugendhilfeplanung

  • stellt als inhaltliche und finanzielle Planungs- und Entscheidungsgrundlage das zentrale Steuerungsinstrument der Kinder- und Jugendhilfe dar.
  • dient der systematischen Bestandsfeststellung, Bedarfsermittlung und Maßnahmenplanung mit dem Ziel, förderliche Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien zu schaffen bzw. zu erhalten und in diesem Sinne rechtzeitig ein ausreichendes, qualitativ und quantitativ bedarfsgerechtes Kinder- und Jugendhilfeangebot zur Erziehung, Bildung, Betreuung und Freizeitgestaltung zur Verfügung zu stellen.
  • ist ein kontinuierlicher Prozess, an dem die Träger und Anbieter von Jugendhilfeleistungen sowie die Kinder, Jugendlichen und deren Familien als Nutzende der Leistungen in den sie unmittelbar betreffenden Bereichen in altersangemessener Weise beteiligt werden sollten.

Schwerpunkte der Jugendhilfeplanung

Die Schwerpunkte der Jugendhilfeplanung / des Jugendhilfeplanungsprozesses in Brühl sind

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051