Mütter und Väter, die alleine für ein Kind oder Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung im Jugendamt.
In diesem Bereich können erste Fragen in Sachen Unterhalt und Vaterschaftsfeststellung besprochen und in Trennungsfällen beraten und unterstützt werden.
Sorgeregister
In jedem Geburtsjugendamt ist ein Sorgeregister zu führen. Geburtsjugendamt ist jeweils das für den Geburtsort eines Kinder zuständige Jugendamt.
Hier wird ein Negativtest ausgestellt. Mit einem Negativtest wird die alleinige Sorge der Mutter bescheinigt.
Beurkundungen
Die Mitarbeiter/innen des Jugendamtes nehmen alle für die Regelung der Vaterschaft, des Unterhaltes und der Sorgeerklärung notwendigen Urkunden kostenlos auf (Vaterschaftsanerkennungsurkunden, Zustimmungsurkunden, Unterhaltsfestsetzungsurkunden u.a.).
Ansprechpersonen:
Frau Wülfrath
Telefon: 02232 794840
Fax: 02232 794790
mwuelfrath@bruehl.de
Container B – Zimmer H 8
Frau Nüsgen
Telefon: 02232 794831
Fax: 02232 794790
anuesgen@bruehl.de
Container B – Zimmer H 8