Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) des Jugendamtes betreut Jugendliche und Heranwachsende während eines Strafverfahrens. Sie lädt zu einem persönlichen Gespräch ein, wenn es zur Anklage vor dem Jugendgericht kommt. Die Betreuung erfolgt vor, während und nach der Gerichtsverhandlung.
In dem Gespräch werden angeklagte Jugendliche / Heranwachsende zu ihren sozialen und familiären Lebensumständen befragt. Aus den gewonnenen Informationen erstellt die Jugendgerichtshilfe einen Bericht, der für das Gericht und die Staatsanwaltschaft bestimmt ist. Dieser Bericht wird Gegenstand der Hauptversammlung. So ist sichergestellt, dass die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte in einem Strafverfahren zur Geltung kommen.
Die JuHiS berät auch Eltern und Lehrkräfte.
Ansprechperson:
Herr Rittberger
Telefon: 02232 794620
Fax: 02232 794790
hrittberger@bruehl.de
Container C – Zimmer C 5