Einbürgerung
Die Einbürgerung ist für die dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländer eine Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Im Unterschied zum Geburtsrecht erfolgt die Einbürgerung nicht automatisch, sie muss beantragt werden.
Ausschnitt Internetseite mit Link zu www.einbuergerung.nrw.de
8-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Werteordnung des Grundgesetzes
Aufenthaltserlaubnis, die zu einer Einbürgerung berechtigt
Sicherstellung des Lebensunterhaltes ohne Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder XII
Keine strafrechtlichen Verurteilungen
Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
Miteinbürgerung von Ehegatten und Kindern
Ehegatten und Kinder (unter 16 Jahren) können unter den genannten Voraussetzungen mit eingebürgert werden.
Für die miteinzubürgernden Ehegatten ist ein 4-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland und ein 2-jähriger Bestand der Ehe ausreichend
Bei Kindern kann eine kürzere Aufenthaltszeit ausreichen
Wenn der Ehegatte die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
3-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
2-jähriger Bestand der Ehe mit einer/einem Deutschen
Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Werteordnung des Grundgesetzes
Sicherung des Lebensunterhaltes durch eigenes Einkommen oder Vermögen der Eheleute
Sicherung der Altersvorsorge (Nachweis von Beitragszahlungen in die Deutschen Renten-versicherung)
Keine strafrechtlichen Verurteilungen
Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
Gebühren bzw. Kosten: Die Einbürgerung kostet für Erwachsene 255 € pro Person. Die Gebühr für miteinzubürgernde minderjährige Kinder beträgt 51,00 € pro Kind.