Einbürgerung

Die Einbürgerung ist für die dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer eine Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Im Unterschied zum Geburtsrecht erfolgt die Einbürgerung nicht automatisch, sie muss beantragt werden.

Allgemeine Informationen

Jede Person, die dauerhaft in Deutschland lebt, aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen.

Für die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen ist grundsätzlich der Rhein-Erft-Kreis als Einbürgerungsbehörde zuständig. Die Stadt Brühl steht Ihnen jedoch beratend zur Seite, nimmt entsprechende Anträge an und leitet sie an den Rhein-Erft-Kreis zur abschließenden Bearbeitung weiter.

Da nur vollständige Anträge zur Bearbeitung angenommen werden können, sollten Sie sich vorab telefonisch beraten lassen und sich zur Vorbereitung und Zusammenstellung der Unterlagen die notwendige Zeit nehmen.

Wer sich mindestens acht Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhält, eine Niederlassungserlaubnis oder eine auf Daueraufenthalt ausgerichtete Aufenthaltserlaubnis besitzt, sich zu der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland bekennt, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt, seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreiten kann und nicht wegen einer Straftat verurteilt worden ist, kann einen Einbürgerungsantrag stellen.

Ein siebenjähriger rechtmäßiger, gewöhnlicher Aufenthalt genügt dann, wenn Sie einen Integrationskurs erfolgreich absolviert haben.

Nach sechsjährigem Aufenthalt kommt die Einbürgerung bei Vorliegen besonderer Integrationsleistungen in Betracht (z.B. bürgerschaftliches Engagement).

Ehegatten oder Lebenspartnerschaften mit einer deutschen Partnerin oder einem deutschen Partner können den Antrag auf Einbürgerung nach drei Jahren bei zweijähriger Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft stellen.

Für Personen mit anerkanntem Status als Asylberechtigte, Flüchtlinge oder Staatenlose genügen sechs Jahre Aufenthaltszeit.

Wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, kann den Antrag nur selbst stellen.

Grundsätzlich muss die bisherige Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung aufgegeben werden (außer EU-Staatsangehörigkeit und bestimmte Ausnahmen).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Website des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat sowie der Website der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.

Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen müssen Sie in jedem Fall einreichen. Alle Unterlagen sind im Original und in Fotokopie vorzulegen.

Ausländische Urkunden in Landessprache müssen von einer oder einem öffentlich bestellten Dolmetscherin / Dolmetscher bzw. Übersetzerin / Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden.

Bei der Suche nach einer übersetzenden Person kann Sie die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen unterstützen.

Vorzulegende Unterlagen

Antrag auf Einbürgerung

  • Füllen Sie den Antrag zu Hause aus, unterschreiben ihn jedoch noch nicht. Die Unterschrift ist in der Stadtverwaltung zu leisten. Bringen Sie also den ausgefüllten Antrag ohne Unterschrift mit.

Des Weiteren sind nachfolgende Unterlagen zur Antragstellung mitzubringen.

  • aktuelles biometrisches Passfoto von jeder Person, die eingebürgert werden möchte
  • handgeschriebener Lebenslauf
    • Inhalt insbesondere: Name, Geburtsdatum, Ausbildung in der Schule und im Beruf, Mitgliedschaft in einem Verein oder einer Organisation zum Beispiel ehrenamtliche Tätigkeit, das heißt, der Lebenslauf sollte einen kompletten schulischen und beruflichen Werdegang enthalten sowie ehrenamtliche Tätigkeiten, wenn Sie besondere Integrationsleistungen geltend machen wollen.
  • aktuell gültiger Nationalpass
    • Kommen Sie nicht aus einem Land, das der Europäischen Union angehört, dann benötigen wir zusätzlich den aktuellen Aufenthaltstitel.
  • Geburtsurkunde
    • Wenn Sie nicht in Deutschland geboren sind und keine deutsche Geburtsurkunde haben, dann müssen Sie eine internationale Geburtsurkunde oder eine Originalurkunde aus dem Ausland und eine beglaubigte Übersetzung vorlegen.
  • Weitere Urkunden
    • Wenn Sie verheiratet oder geschieden sind, müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen. Welche das sind, wird Ihnen in der telefonischen Beratung mitgeteilt.
  • Nachweis über Deutschkenntnisse
    • Abschlusszeugnis von einer deutschen Schule (zum Beispiel Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Förderschule) oder
    • Deutsch-Zertifikat B 1 (zum Beispiel Deutschkurs bei einer Volkshochschule)
  • Nachweis über staatsbürgerliche Kenntnisse (zum Beispiel Wissen über deutsche Politik, deutsche Kunst und Kultur, deutsche Geschichte)
    • Abschluss von einer deutschen Schule (zum Beispiel Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Förderschule)
    • Einbürgerungstest (zum Beispiel einer Volkshochschule)
  • Nachweis über Ihr Einkommen
    • Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
    • Auskünfte bezüglich des Nachweises anderer Einkommensarten wie zum Beispiel eine Selbständigkeit, erhalten Sie in einer telefonischen Beratung

Gebühren

Die Gebühren für die Einbürgerung sind beim Rhein-Erft-Kreis zu zahlen. Die Höhe der Gebühren können Sie der Website des Rhein-Erft-Kreises entnehmen.

Antragsverfahren

  1. Nehmen Sie bitte zuerst ein telefonisches Beratungsgespräch in Anspruch: Frau Kollin, Telefon: 02232 793630
    Bei der telefonischen Beratung kann sich herausstellen, dass weitere Unterlagen erforderlich sind.
  2. Erst wenn Sie alle Unterlagen zusammen haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin zur persönlichen Vorsprache: Frau Kollin, Stadt Brühl, Uhlstraße 3, Zimmer A 014 a, Telefon: 02232 793630, E-Mail: ckollin@bruehl.de
  3. Sie müssen den Antrag persönlich abgeben und Ihre Unterschrift im Beisein von Frau Kollin leisten.

  4. Die Stadt Brühl ist nur weiterleitende Behörde. Die abschließende Bearbeitung Ihres Einbürgerungsantrags erfolgt beim Rhein-Erft-Kreis
  5. Jede Änderung in den persönlichen Verhältnissen (Personenstand, Kinder, Wohnung, Auslandsaufenthalt von mehr als sechs Monaten) oder der wirtschaftlichen Verhältnisse ist unverzüglich mitzuteilen.

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051