Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) des Jugendamtes betreut Jugendliche, Heranwachsende und deren Familien vor, während und nach Ermittlungs- oder Strafverfahren.
Sie lädt zu einem persönlichen Gespräch ein, wenn es zur Anklage vor dem (Jugend-)Gericht kommt. In diesem Gespräch werden angeklagte Jugendliche / Heranwachsende zu ihren sozialen und familiären Lebensumständen befragt. Aus den gewonnenen Informationen erstellt die Jugendgerichtshilfe im Strafverfahren einen Bericht, der für das Gericht und die Staatsanwaltschaft bestimmt ist. Dieser Bericht wird Gegenstand der Hauptverhandlung. So ist sichergestellt, dass die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte in einem Strafverfahren zur Geltung kommen.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren begleitet die jungen Menschen demnach auch vor Gericht und ist darüber hinaus für die Vermittlung, Weisung und Begleitung von Auflagen zuständig.
Ansprechperson:
Frau Bernowitz
Telefon: 02232 794625
Fax: 02232 794790
mbernowitz@bruehl.de
Rathaus B / B110